Experten für Pässe, Visa und Aufenthalt
50 speziell geschulte Kärntner Polizisten sind für Kontrollen rund um das Fremdenrecht zuständig.
(emp). Die WOCHE wirft im fünften Teil der Polizeiserie einen Blick hinter die Kulissen der Fremdenpolizei, Teil der Einsatz-, Grenz- und Fremdenpolizeilichen Abteilung EGFA der Landespolizeidirektion Kärnten.
"Der Bereich setzt sich zum einen aus der Behörde mit sechs Mitarbeitern, zum anderen aus den eigens fremdenpolizeilich geschulten Polizisten zusammen", erklärt Abteilungsleiter Erich Kreuzer.
Rund 50 Polizisten sind in ganz Kärnten im Rahmen des sogenannten koordinierten fremdenpolizeilichen Diensts unterwegs. Für deren Koordination sorgt Sonja Lapusch: "Die Beamten überprüfen die Rechtmäßigkeit der Einreise oder des Aufenthalts, oft in den Zügen."
Weiters führen sie beispielsweise Kontrollen auf Baustellen und in den Ayslheimen des Landes Kärnten durch. "Konkret bei Asylwerbern, die eine Grundversorgung beziehen, um Missbrauch zu vermeiden", ergänzt Lapusch. Da sich Gesetze rund um das Fremdenrecht laufend ändern, stehen für die Beamten regelmäßige Fortbildungen am Programm.
Nach einer erfolgten Passkontrolle durch einen Polizisten, beginnt die Zuständigkeit von Michaela Prieler. Sie überprüft als Verwaltungsbehörde die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts einer Person.
"In den vergangenen Jahren gab es viele Flüchtlinge aus Nigeria. Aufgrund von Unruhen und Bürgerkriegen kommen die meisten derzeit aus Syrien, Somalia, Afghanistan und Eritrea", weiß Prieler.
In den Aufgabenbereich der fremdenpolizeilichen Behörde fällt außerdem die Überprüfung der elektronischen Verpflichtungserklärung.
"Diese ist notwendig, wenn eine Privatperson oder ein Unternehmen Personen aus Ländern einlädt, die ein Visum für die Reise nach Österreich benötigen", sagt Prieler. In diesem Jahr wurden 700 Einladungen in Kärnten überprüft. "Was viele nicht wissen, ist, dass sie in vollem finanziellen Umfang für die Person, die sie eingeladen haben, haften müssen", weist Prieler hin. Das tritt u.a. in Kraft, wenn die eingeladene Person ins Krankenhaus muss.
ZUR SACHE
Die Fremdenpolizei ist Teil der EGFA Einsatz-, Grenz- und Fremdenpolizeilichen Abteilung der Kärntner Polizei.
Die fremdenpolizeilichen Angelegenheiten gliedern sich in die Arbeit der Behörde und der Polizisten vor Ort.
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