Föderungsanträge
Hilfe im Förderantragsdschungel
Wo und wie können die Förderungen beantragt werden, hier die Information.
KÄRNTEN, FELDKIRCHEN. Die Förderaktionen für die thermische Gebäudesanierung und den Heizkesseltausch für Betriebe und Private sind derzeit so hoch wie noch nie. Der Bund, das Land Kärnten und nun auch die Stadtgemeinde Feldkirchen, in Zusammenarbeit mit der Klima- und Energiemodellregion Feldkirchen und Himmelberg, wollen die Bevölkerung dazu bewegen, auf erneuerbare Heizenergien umzusteigen. Vor allem Personen, die einen Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Feldkirchen haben, können mit der seit 1. September zusätzlich bestehenden Förderung aus einem vollen Topf schöpfen.
Gemeindeantrag
Wer sich also nun entschließt, die bestehende Öl- oder Gasheizung auf eine Fernwärme, Pellets-, Scheitholz- oder Hackgutkesselheizung oder Wärmepumpe umzurüsten, kann bis zu 12.500 Euro gefördert bekommen. Jedoch sind die Auflagen, wann welche Förderung wo und wie eingereicht werden muss, etwas unterschiedlich. Der Antrag bei der Stadtgemeinde Feldkirchen ist schon vor der Projektumsetzung einzureichen, es wird nach Eintreffen und Vollständigkeit gereiht, 50.000 Euro stehen hier insgesamt zur Verfügung. Hilfestellung gibt es im Energiereferat der Stadtgemeinde oder online unter www.feldkirchen.at sowie unter http://kem.fenergiereich.at.
Land- und Bundesantrag
Beim Land Kärnten kann nach Durchführung und Endabrechnung der Maßnahmen der Förderantrag bis 31.12.2021 eingereicht werden, eine Vor-Ort Energieberatung ist allerdings vorzuweisen. Am besten schon vor Projektbeginn alle Informationen unter www.ktn.gv.at im Impulsprogramm "Raus aus fossilen Brennstoffen" einholen. Auch beim Bund kann eine Förderung beantragt werden und zwar bis zu sechs Monate nach der ersten Online-Registrierung, mehr Informationen dazu sowie alle Anträge gibt es unter www.umweltfoerderung.at.
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