Falscher Datenschutz kann "teuer" werden!
Bei der Roadshow des Kärntner Wirtschaftsbundes dreht sich heuer alles um den neuen Datenschutz.
BÖSENLACKEN (fri). Die heurige Info-Tour des Kärntner Wirtschaftsbundes machte am vergangenen Dienstag wieder in Feldkirchen, genauer im Hotel Nudelbacher in Bösenlacken, Station. Das Thema heuer: Das umfangreiche und vielschichtige neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und gibt vor, wann ein Unternehmen überhaupt solche Daten von Kunden oder Mitarbeitern verarbeiten darf.
Übergangsfrist bis Mai 2018
Mit Patrick Wunderl von Secriso Consulting aus Klagenfurt hielt ein Experte den Vortrag und ging dann auch auf die Fragen der anwesenden Unternehmer ein. "Die Grundverordnung gilt für alle Unternehmen in der EU. Das macht es so schwierig, die Umsetzung skalierbar zu machen", sagt Wunderl. Die Übergangsfrist zur neuen DSGVO endet am 25. Mai 2018. Ab diesem Zeitpunkt werden Verstöße bestraft, und zwar saftig: Das Strafausmaß beträgt nämlich bis zu vier Prozent des (konzernweiten) Jahresumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro. "Je nachdem, welcher Betrag höher ist", so Wunderl.
Transparent informieren
Auf die Unternehmer kommen mit der DSGVO somit auch einige Pflichten zu. So müssen zum Beispiel Kunden transparent über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden. Zudem müssen die Daten nach sieben Jahren, wenn es in diesem Zeitraum keinen weiteren Kundenkontakt gab, gelöscht werden (weitere Infos siehe "Zur Sache").
Interesse wurde belohnt
Das Thema warf viele Fragen bei den Unternehmern auf. Vor allem Kundenkontakt via Social Media wird in der Praxis immer häufiger und der Umgang damit sorgt für Verunsicherung.
Im Anschluss an die Fragerunde wurden von den Info-Tour-Partnern WOCHE und T-Mobile je ein Preis unter den Zuhörern verlost. Den Preis der WOCHE (ein halbseitiges Inserat in der WOCHE Feldkirchen) gewann Fabienne Orter von Asut Computer aus Spittal an der Drau.
Den Preis von T-Mobile gewann Gabriele Eysselt von Dach Leopold aus Feldkirchen.
Zur Sache
Das Unternehmen muss unter anderem jederzeit sicherstellen:
• Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
• Den Zweck zur Datenverarbeitung
• Datensicherheitsmaßnahmen
• Umfassende Dokumentation
• Meldung von Datenpannen an die Datenschutzbehörde
• Löschung nach Speicherfristen
Betroffene (Kunden, Mitarbeiter) haben das Recht auf:
• Information und Transparenz zur Verarbeitung ihrer Daten
• Auskunft inklusive Kopie der verarbeitenden Daten
• Richtigstellung
• Löschung
• Widerspruch
• Widerruf der Einwilligung
• Einschränkung der Verarbeitung
• Datenübertragbarkeit
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