Familienangehörige dürfen wieder mithelfen
Durch eine neue Regelung können Angehörige in einem Familienbetrieb wieder aushelfen.
STEINDORF. Der Steindorfer Gastronom und Hotelier Günther Hobitsch hat sich ausgesprochen über die Neuregelung, die die Mitarbeit von Familienangehörigen betrifft, gefreut und von einer positiven Errungenschaft für alle Gastronomie- und Familienbetriebe gesprochen. Gerade in der Gastronomie würde es viele kleinstrukturiete Unternehmen geben.
Keine Grauzone
Seine Familie ist selbst von dieser Regelung für Familienangehörige betroffen, da sie auf die kurzfristige Aushilfe von Tochter Viktoria angewiesen ist. Durch die neue Regelung wird es in Familienbetrieben in Zukunft für Angehörige möglich sein unbürokratisch und auf einfachem Weg kurzfristig im Betrieb auszuhelfen, ohne sich dabei rechtlich in einer Grauzone zu bewegen oder hohe Strafen zu riskieren.
Neue Regelung
Für kurzfristig aushelfende Familienangehörige in Familienbetrieben soll künftig die Vermutung gelten, dass es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um „familienhafte Mithilfe“ handelt.
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