Roadshow: Im Visier der GKK

Wirtschaftskammer Bezirksobmann Christof Zechner, WOCHE Feldkirchen Redaktionsleiterin Isabella Friessnegg, Gewinnerin Dagmar Stranig und Wirtschaftskammer Bezirksstellenleiter Sebastian Adami | Foto: Cernic
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BÖSENLACKEN (fri). Prüfungen - eagl welcher Art sind für Unternehmer meist eine anangenehme Sache. Gerade GKK-Prüfungen stellen sie dann vor eine große Herausforderung. "Damit solche Probleme erst gar nicht aufkommen, gibt es die Roadshow", berüßte WK-Bezirksobmann Christof Zechner die vielen interessierten Unternehmer im Hotel Nudelbacher in Bösenlacken bei Feldkirchen.

Experten am Wort

In ihren Ausführungen gingen die drei Vortragenden Bernhard Frank und Robert Babka von der Kärntner Gebietskrankenkasse sowie Sylvia Flagenhauer-Schlatte Steuerberaterin bei Confida Wirtschaftstreuhand GmbH näher auf die Thematik ein. Besonders wichtig sei, so Frank, die fristgerechte und richtige Anmeldung der Mitarbeiter. Hier gäbe es zwei Varianten. Zum einen die Anmeldung vor Dienstantritt, zum anderen die Mindestangaben-Anmeldung, die innerhalb von sieben Tagen durch eine Vollanmeldung zu ergänzen sei. Unterschiedlich hoch sind entsprechend der Anmeldung die Beitragszahlungen. "Während für einen geingfügig Beschäftigten lediglich 1,3% Unfallversicherung zu bezahlen sind, liegen die Sozialversicherungsabgaben für eine Vollzeitkraft bei 39,8% - allerdings Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil." Auch im Bereich der familienhaften Mitarbeit gäbe es einige Details zu beachten. Grundsätzlich sei kein Dienstverhältnis anzunehmen, wenn nahe Angehörige nur kurzfristig aushelfen. "Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fragt besser nach, um eine böses Erwachen zu verhindern", so Frank.

Prüfungen am Prüfstand

"Bei GPLA-Prüfungen muss die Prüfreihenfolge genau eingehalten werden. Dabei geht es grundsätzlich um die Klärung, ob es sich beim Dienstverhältnis um ein klaasisches handelt oder ob eine der viele Varianten - wie freier Dienstnehmer, Werkvertrag, ... - zum Tragen kommt", erklärt Babka. "Jeder Sachverhalt wird einzeln geprüft. Beurteilt weren die tatsächlichen Verhältnisse."

Selbstanzeige ist mögich

Zum Thema GPLA-Prüfung nahm auch die Steuerberaterin Flagenhauer-Schlatte Stellug. "Diese Prüfung ist sehr umfangreich. Dabei werden drei verschiedene Bereiche - Lohnsteuer, Sozialversicherung und Kommunalsteuer - geprüft." Genau geregelt seien wann, wo und wieviele Jahre geprüft werden würden. "Für die Vorbereitung der Prüfung ist zumindest eine Frist von einer Woche zu gewähren. Die Prüfung erfolgt dort, wo sich die Lohnverrechnung befindet und in der Regel werden die letzten drei Geschäftsjahre (Verjährungsfrist gem. § 68 ASVG – die Berechnung erfolgt monatsgenau) herangenommen." Sollten im Vorfeld schon Verfehlungen klar sein, empfiehlt die Experti eine Selbstanzeige. "Im Rahmen einer Selbstanzeige werden dem Prüfer bekannte Verfehlungen dargelegt. Bei der Anzeige sind alle Personen zu nennen, für die Selbstanzeige erstattet wird. Ab 1.10.2014 gibt es Strafzuschläge bei Selbstanzeigen anlässlich von Prüfungen (bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln). Zudem gilte eine Selbstanzeige nur für die Lohnsteuer, DB, DZ und Kommunalsteuer. Die fehlenden Lohnabgaben sind dann binnen einem Monat zu zahlen."

WOCHE Gewinnspiel

Da die WOCHE schon zum dritten Mal als Medienpartner bei der Roadshow fungiert, gab es auch dieses Mal wieder einen Preis, den Wirtschaftstreibende besonders schätzen zu gewinnen. Ein Gutschein über eine halbseitige Einschaltug in der WOCHE Feldkirchen wartete. Als Gewinnerin konnte schließlich .... Stranig vom Autohaus Stranig in Feldkirchen den Preis entgegennehmen. Das WOCHE-Feldkirchen-Team gratuliert recht herzlich.

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