Gatterjagd erhitzt die Gemüter

Großgrundbesitzer und Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof wehrt sich gegen die Vorwürfe. | Foto: Franz Neumayr
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  • Großgrundbesitzer und Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof wehrt sich gegen die Vorwürfe.
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ANTHERING (jrh). Wieder ist der Streit zwischen dem Verein gegen Tierfabriken (VGT) und Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof eskaliert. Auftakt dafür war eine von der Polizei veröffentlichte Meldung, in der es um einen Einsatz in der Antheringer Au geht. Dort hat eine behördlich angemeldete Jagd stattgefunden – im streng abgesperrten Gebiet. Genau dieses wollte ein Mann unerlaubterweise betreten, so die Polizei. Nachdem weder strafrechtliche noch verwaltungsrechtliche Übertretungen festgestellt worden sind, konnte der Tierschützer nach einem kurzen Ausflug auf die Polizeiinspektion wieder seiner Wege gehen.

VGT beklagt "zwei Opfer"

Die selbsternannten Tierschützer des VGT standen laut eigenen Aussagen außerhalb des Zaunes der Antheringer Au und filmten ein "schwer angeschossenes und blutendes" Wildschwein, das verzweifelt flüchtete. Grundbesitzer Max Mayr-Melnhof – der an der Jagd nicht aktiv beteiligt war – soll mit seinem Auto in Begleitung von Kollegen vorgefahren sein und die Tierschützer attackiert haben. Ein Mann sei dabei von einem Kollegen Mayr-Melnhofs zu Boden geworfen und vom Landesjägermeister seiner Kamera beraubt worden. Kurze Zeit später habe sich eine ähnliche Szene abgespielt, allerdings sei dieses Mal ein Tierschützer bis kurz vor die Bewusstlosigkeit gewürgt worden – so der Bericht des VGT. Auch hier seien Filme und Fotos inklusive Kamera geraubt worden.

Mayr-Melnhof "unschuldig"

Mayr-Melnhof selbst entgegnet auf Anfrage, dass sich die zwei Personen innerhalb des Zauns – also mitten im Jagdgebiet – aufgehalten hätten. Laut ihm schwebten beide dabei in höchster Lebensgefahr. "Einen der beiden erkannte ich und ließ ihn flüchten. Den anderen haben wir allerdings festgehalten", schildert Mayr-Melnhof seine Sicht der Dinge und ergänzt: "Er wollte sich nicht ausweisen – obwohl er mir in meiner Funktion als beeidetes Jagdschutzorgan per Gesetz dazu verpflichtet wäre. Obendrein war der Mann verbotenerweise vermummt." Die Polizei habe er dann selbst zu Hilfe gerufen.

Im Endeffekt hat der VGT jetzt angekündigt, den Großgrundbesitzer anzuzeigen. Konkret stehen hier Raub, Körperverletzung, Nötigung und Amtsmissbrauch im Raum. Mayr-Melnhof selbst bereitet mit seinem Anwalt gerade eine Gegenanzeige vor, die noch "diese Woche rausgehen" soll.

Großgrundbesitzer und Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof wehrt sich gegen die Vorwürfe. | Foto: Franz Neumayr
VGT-Obmann Martin Balluch beklagt "zwei Opfer". | Foto: Neumayr/MMV
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