SGKK: 178 Anträge auf Wiedereingliederung
SALZBURG/FLACHGAU (red). Bei der SGKK wurden seit 1.7.2017 bereits 178 Anträge auf Wiedereingliederungsteilzeit bzw. Wiedereingliederungsgeld genehmigt. Das Projekt ist gut angelaufen. Viele Betroffene beantragen eine Wiedereingliederung für 6 Monate und verlängern dann um 3 weitere Monate (maximale Laufzeit: 9 Monate). Die Diagnosen der Betroffenen sind unterschiedlich, die Krankheitsbilder verlaufen von psychischen Erkrankungen über Herz-Kreislauf- bis hin zu Krebserkrankungen. Von den Personen, die bereits eine Wiedereingliederung durchlaufen haben, konnten bereits zwei von drei ihr bestehendes Dienstverhältnis wieder aufnehmen (40 von 60 Personen). Die restlichen Personen sind noch in der Wiedereingliederungs-Phase.
Rückkehr in die Arbeit
Die Wiedereingliederungsteilzeit und das Wiedereingliederungsgeld unterstützen die Rückkehr an den Arbeitsplatz in Teilzeit nach schwerer Krankheit. Ziel ist die Reintegration in die bisherige Arbeit – davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer reduzierten mindestens ein Viertel bis maximal die Hälfte ihrer wöchentlichen Arbeitszeit. Das Wiedereingliederungsgeld der Krankenkasse federt in der Teilzeit-Phase die Gehaltseinbußen ab. SGKK-Obmann Andreas Huss: „Die neue Leistung der Krankenversicherung funktioniert – wir konnten bereits 178 unserer Versicherten bei ihrem Wiedereinstieg unterstützen.“
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