Kinderbetreuungsgeldkonto NEU ab 1.3.2017
Die bislang geltenden vier Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) werden ab 1.März 2017 in ein sogenanntes Kinderbetreuungsgeld- Konto umgewandelt.
Wichtig: Für Geburten bis 28.02.2017 bleibt grundsätzlich die bisherige Rechtslage bestehen! Bei der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld und beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wird aber jeweils die Zuverdienstgrenze ab dem Kalenderjahr 2017 auf 6800 Euro angehoben.
Die Neuerungen im Überblick:
- Alle Eltern erhalten, unabhängig von der Bezugsdauer, einen gleich hohen Gesamtbetrag.
- Die Dauer der Auszahlung kann flexibel bestimmt werden.
- Väter können nach der Geburt einen Familienzeitbonus beantragen.
- Für eine partnerschaftliche Aufteilung des Bezuges gibt es zusätzlich einen Partnerschaftsbonus.
- Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt zusätzlich zum Konto als eigene Option weiter bestehen.
Mehr Infos gibt's beim
Familienministerium und der Arbeiterkammer Salzburg
Persönliche Beratungen bei der Arbeiterkammer in Salzburg Stadt- Terminvereinbarung unter Tel. 0662/ 8687-302
Weitere Infos zu Familienthemen:
Forum Familie Flachgau – Elternservice des Landes
Dr. Wolfgang Mayr
Tel. 0664/82 84 238, e-mail: forumfamilie-flachgau@salzburg.gv.at
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