Negativsteuer nicht verschenken!
Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge oder auch FerialpraktikantInnen, die keine Lohnsteuer abführen müssen, haben Anspruch auf bares Geld vom Finanzamt und können sich bei der Arbeitnehmerveranlagung bis zu € 450,-/Jahr zurückholen.
Der „Steuerausgleich“ kann bis zu 5 Jahre im Nachhinein - also 2016 noch bis ins Jahr 2011 zurück - beantragt werden. Voraussetzung ist, dass Sozialversicherungsbeiträge geleistet wurden. Für die Berechnung der Negativsteuer gilt eine einfache Formel: 20% der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge, jedoch max. € 220,-
Wenn auch die Voraussetzungen für eine Pendlerpauschale erfüllt sind gibt es z.B. für 2015 36% der geleisteten SV-Beiträge, jedoch max. € 450,-. (vor 2015 niedrigere Beträge).
Eine spezielle Form der Negativsteuer gibt es für AlleinverdienerInnen mit Kindund für Alleinerziehende die wenig verdienen: Kann der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausgenützt werden,
weil die Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, wird dieser beim Steuerausgleich ausbezahlt.
Weitere Infos zu Familienthemen:
Forum Familie Flachgau – Elternservice des Landes
Tel. 0664/82 84 238, e-mail: forumfamilie-flachgau@salzburg.gv.at
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