Etappensieg für Tierschützer

Totes Schwein im Gattewr der Au: Laut VgT ist das Tierquälerei | Foto: Foto: VgT
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  • Totes Schwein im Gattewr der Au: Laut VgT ist das Tierquälerei
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  • hochgeladen von Christoph Lindenbauer

OBERNDORF (lin). Jäger und Großgrundbesitzer Max Mayr-Melnhof ist mit seiner Besitzstörungsklage vor dem Bezirksgericht abgewiesen worden. Der Beweis, das der Verein gegen Tierfabriklen und Obmann Martin Balluch unerlaubte Drohnen zur Dokumentation der umstrittenen Gatterjaght in Anthering eingesetzt hätten, konnte nicht erbracht werden.

"Dafür muss Max Mayr-Melnhof jetzt 1.600 Euro zahlen", freut sich Balluch auf seiner Homepage, "es ist dies bereits das vierte Verfahren gegen uns , das er verliert. Insgesamt kostet ihn das 5.000 Euro", so Balluch nicht ohne Häme.

Laut Frank Diehl von der Mayr-Meldhof´schen Forstverwaltung hat Balluch dafür aber keinen Grund. Diehl zitiert den Richter aus den Unterlagen des Verfahrens wie folgt: "Dr. Balluch steht über die Maßen gerne im Mittelpunkt und schreckt auch vor Polemik und Halbwahrheiten nicht zurück."

Der Verein gegen Tierfabriklen kämpft verbissen gegen die Wildschweinjagd in einem eingezäunten Areal in der Antheringer Au und fordert ein gesetzlichers Verbot nach dem Vorbild der meisten anderen Bundesländer. Die Jägerschaft hingegen hält diese Gatterjagd für tiergerecht und sinnvoll und will keinesfalls darauf verzichten.

Totes Schwein im Gattewr der Au: Laut VgT ist das Tierquälerei | Foto: Foto: VgT
Eine jener rechtlich umstrittenen Drohnen | Foto: Foto: Neumayr
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