Stallpflicht für Geflügel wird aufgehoben
FLACHGAU (buk). Aufgrund der positiven Entwicklung wird nun die Geflügelpest-Verordnung abgeändert und die Stallpflicht ab Samstag, 25.03., aufgehoben. Das hat nun Landesveterinär Josef Schöchl bekannt gegeben. Dennoch bleiben besondere Maßnahmen für die Biosicherheit – etwa die Fütterung nur im Stall und die verschärfte Anzeigenpflicht – weiter in Kraft. Auch die Wildvögel werden weiter genau beobachtet. Österreichweit hat es bislang insgesamt 153 Fälle tot aufgefundener Wildvögel gegeben, in Flachgauer Seengebiet wurden vier und in der Stadt Salzburg ein Fall des H5N8-Virus bestätigt.
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