SÄGEWERK HANDLOS
Nachbarbeschwerde gegen Neubau abgelehnt
RAINBACH. Fritz Stockinger, bis vor wenigen Tagen Bürgermeister der Gemeinde Rainbach, erteilte dem Sägewerksbetrieb Handlos die Baubewilligung zur Errichtung eines umfangreichen neuen Sägewerk-Projekts sowie einer Biomasse-Kraft-Wärmekupplung in der Ortschaft Summerau. Gegen diesen Bescheid erhob eine Nachbarin Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht und beantragte die Aufhebung der Bewilligung. In der Hauptsache wurde vorgebracht, dass das Sägewerk in dieser Widmungskategorie nicht errichtet werden dürfe und dem Flächenwidmungsplan widerspräche. Außerdem sei das Umwidmungsverfahren – aus 14 Hektar Grünland wurde Betriebsbaugebiet – rechtswidrig gewesen.
Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der Verfahrensunterlagen und der durchgeführten Verhandlung unter Beiziehung eines bautechnischen Amtssachverständigen zu dem Ergebnis, dass die Beschwerde abzuweisen war. Die Begründung: "Unter Zugrundelegung des nachvollziehbaren und schlüssigen Gutachtens des bautechnischen Amtssachverständigen war festzuhalten, dass trotz der Größe des gegenständlichen Vorhabens kein Sonderfall der Bestimmungen der Betriebstypenverordnung vorliegt und die Errichtung des gegenständlichen Sägewerk-Projekts in der Widmungskategorie Betriebsbaugebiet daher zulässig ist."
Die gegen das Umwidmungsverfahren vorgebrachten Bedenken – wie etwa eine mangelnde Grundlagenforschung und Interessensabwägung – konnten nach Beischaffung der Verordnungsakten betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplans sowie des örtlichen Entwicklungskonzepts nicht nachvollzogen werden.
Zum vorliegenden Projekt war außerdem ein Beschwerdeverfahren mehrerer Nachbarn betreffend die gewerbebehördliche Bewilligung anhängig (unter der Geschäftszahl LVwG-851327), worüber nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ebenfalls eine abweisende Entscheidung ergangen ist. Die gewerbebehördliche Genehmigung wurde durch das Landesverwaltungsgericht um eine zusätzliche Auflage betreffend den fachtechnischen Nachweis von im Projekt enthaltenen Lärmangaben ergänzt.
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