Justiz
Umwelt fahrlässig beeinträchtigt

- Landesgericht Linz
- Foto: justiz.gv.at
- hochgeladen von Roland Wolf
KEFERMARKT. Am 20. April muss sich ein 1990 geborener Mann vor dem Landesgericht Linz wegen "fahrlässiger Beeinträchtigung der Umwelt" verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, 200 Liter Heizöl in einem einwandigen Wassertank ohne Auffangbehälter aufbewahrt zu haben. Durch diese unsachgemäße Lagerung seien zumindest 150 Liter Heizöl ausgetreten und in den Boden, anschließend in den Kanal und schließlich in die Kläranlage Kefermarkt gelangt. Der Angeklagte zeigt sich geständig. Strafdrohung: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen.
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