Vorsicht vor gefährlichen Tschechen-Knallern!

Der Pyrotechnik-Container der BH Freistadt mit allen im Dezember 2017 sichergestellten Feuerwerkskörpern. | Foto: Polizei
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  • Der Pyrotechnik-Container der BH Freistadt mit allen im Dezember 2017 sichergestellten Feuerwerkskörpern.
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BEZIRK FREISTADT. Im Wesentlichen gibt es zwei Gründe, warum sich viele Österreicher im benachbarten Tschechien mit Feuerwerkskörpern eindecken. "Zum einen sind sie billiger als bei uns und zum anderen sind drüben Knaller erhältlich, die es in Österreich gar nicht gibt oder nur dann verkauft werden dürfen, wenn der Käufer im Besitz eines gültigen Pyrotechnikausweises ist", sagt Bezirkspolizeikommandant Franz Schmalzer.

Kugelbomben & Co.

Bei den Vietnamesen-Standln in Grenznähe fragt niemand nach dem Alter oder einer Befähigung. Dort reicht Bares, um die gewünschte Ware zu bekommen. Das Spektrum reicht von Raketen über Geräte mit furchteinflößenden Namen wie "Dum-Bum-Monster" bis hin zu Kugelbomben mit einem Durchmesser von 15 Zentimetern.

Je näher Silvester kommt, desto schärfer werden auch die Schwerpunktkontrollen der Polizei. Ihr Auftrag ist es, die Einfuhr illegaler pyrotechnischer Artikel zu verhindern. "Im Vorjahr gab es 33 Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz", sagt Schmalzer. Er warnt vor dem Kauf von Tschechen-Knallern. "Das ist alles nicht so ungefährlich, was man in Tschechien kriegt." Der Polizist schildert unglaubliche Vorfälle. Auch kommt es immer wieder vor, dass die Ware beschädigt ist. Da rinnt schon einmal das Schwarzpulver aus. "Nicht auszudenken, wenn sich da jemand daneben eine Zigarette anzündet", sagt Schmalzer.

Strafen bis zu 3.600 Euro

Doch auch sachkundige Pyrotechniker sollten sich in Acht nehmen. Denn die Ware, die aus Tschechien eingeführt wird, muss eine CE-Kennzeichnung aufweisen und auf Deutsch beschriftet sein. "Wenn die Ware nicht den Vorschriften entspricht, nützt auch ein Pyrotechnikausweis nichts", stellt Schmalzer fest. Übertretungen des Pyrotechnikgesetzes können ganz schön teuer werden. Bei widerrechtlicher Einfuhr, widerrechtlichem Besitz oder widerrechtlicher Verwendung drohen Strafen bis zu 3.600 Euro. Hersteller, die gegen das Pyrotechnikgesetz verstoßen, müssen noch tiefer in die Tasche greifen. Sie müssen bis zu 10.000 Euro lockermachen.

Gesprengte Bushütten

Alle Feuerwerkskörper, die im Zuge der Kontrollen sichergestellt werden, kommen in einen von der Bezirkshauptmannschaft Freistadt angemieteten Container. Wenn alle Strafverfahren abgeschlossen sind, werden sie von einem Sachkundigen Organ der Landespolizeidirektion OÖ abgeholt und vernichtet. Dass die Raketen, Bomben und andere Geschoße nicht nur zur Feier des Jahreswechsels verwendet werden, zeigt eine lange Liste von Vorkommnissen in den vergangenen Jahren: So wurden Feuerwerkskörper achtlos aus fahrenden Autos geschmissen, Papierkörbe, Kaugummiautomaten und sogar ganze Bushütten gesprengt. Alkohol spielt dabei oft eine Rolle.

WICHTIGER HINWEIS: Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F3 und F4 dürfen nur von Inhabern eines Pyrotechnikausweises erworben werden. Für das Abfeuern solcher Gegenstände ist außerdem eine behördliche Bewilligung erforderlich.

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