Schreiben an Vereine sorgt für großen Unmut

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FREISTADT. In einem Schreiben an die Freistädter Vereine bitten Bürgermeisterin Elisabeth Paruta-Teufer und Wirtschaftsstadtrat Clemens Poißl (beide ÖVP), diese mögen sich in Zukunft aktiv bei der Gestaltung des Genussmarktes einbringen. "Die Art und Weise überlassen wir Ihrer Fantasie", heißt es in dem Brief. "Wir freuen uns über musikalische Beiträge, Sportvorführungen oder ein Kinderprogramm genauso wie über reine Informationsstände."

So weit so gut, aber es ist der vorletzte Absatz, der die Wogen hochgehen lässt. Darin heißt es wörtlich: "Wir möchten in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bereitschaft, an der Belebung des Genussmarktes mitzuwirken, ab sofort ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Genehmigung von Förderungen seitens der Stadtgemeinde ist."

"Das kommt fast einer politischen Nötigung ehrenamtlicher Vereine gleich", wettert Wiff-Fraktionsobmann Rainer Widmann. "Das Motto: 'Machst Du nicht mit beim Genussmarkt, dann klappt’s auch mit der Förderung nicht', geht gar nicht." Die Aktion sei weder durch entsprechende Förderrichtlinien der Gemeinde gedeckt, noch irgendwo beschlossen worden und entspreche in keinster Weise dem Verständnis, wie man wertschätzend mit Ehrenamtlichen umgehen sollte, so Widmann.

Verärgert ist auch der ehemalige SPÖ-Landtagsabgeordnete Hans Affenzeller. Als Obmann des Askö Mühlviertel, der seinen Sitz in Freistadt hat, hat auch er dieses Schreiben bekommen. "Das ist eine Drohung und eine grenzenlose Sauerei", sagt Affenzeller. Während sich andere Vereinsobleute in Schweigen hüllen, weil sie Sanktionen befürchten, kann Affenzeller frei von der Leber sprechen, denn der Askö Mühlviertel bekommt von der Stadtgemeinde Freistadt ohnehin keine Förderung.

„Die Frau Bürgermeister sollte sich bei den Vereinen für ihr unpassendes Schreiben rasch entschuldigen", fordert Widmann. "Statt den Vereinen mit Förderkürzungen zu drohen, kann man diese mit einer fixen Aufwandsentschädigung für die Teilnahme am Markt belohnen und dafür transparente Förderrichtlinien im Gemeinderat beschließen."

"An der Grenze zur Sittenwidrigkeit"
Kritik kommt auch aus Paruta-Teufers eigener Partei. Der Landtagsabgeordnete und Gemeindebundpräsident Hans Hingsamer aus Eggerding (Bezirk Schärding) glaubt nicht, dass das Schreiben gut überlegt und zu Ende gedacht war. Das Ganze sei "an der Grenze zur Sittenwidrigkeit", so Hingsamer wörtlich.

Zwei Fragen an die IKD (Direktion Inneres und Kommunales, Land OÖ)

Ist es rechtlich zulässig, die Mitwirkung von Vereinen bei bestimmten Veranstaltungen an Gemeindeförderungen zu koppeln?
Wenn es sich um eine allgemeine Art „Förder-Richtlinie“ handelt, die für alle Vereine gilt, liegt ein derartiger Beschluss in der Autonomie der jeweiligen Gemeinde.

Braucht es dazu Beschlüsse eines Gremiums (Gemeinderat, Stadtrat)?
Grundsätzlich fallen „Förder-Richtlinien“ in die Zuständigkeit des Gemeinderates. Unbeschadet davon ist aber der Stadtrat für die einzelne, konkrete Gewährung einer Subvention gemäß § 56 Abs. 2 Z 3 Oö. Gemeindeordnung 1990 zuständig (bis zu einem Betrag von 0,05 Prozent der ordentlichen Einnahmen des Voranschlags des laufenden Haushaltsjahres, jedenfalls aber bis 500 Euro, höchstens jedoch bis 2.000 Euro).

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