Bauernhof-Urlaub jetzt mit fünf Blumen

Foto: Urlaub am Bauernhof

MÜHLVIETEL. „Qualität ist kein Zufall“ – das weiß man bei der Organisation Urlaub am Bauernhof. Die Mitgliedsbetriebe unterziehen sich seit 1996 einer Qualitätsüberprüfung, das wirkt sich positiv auf die Übernachtungszahlen der letzten Tourismusjahre aus. 101 Vollbelegstage bei den Mitgliedsbetrieben sind die Bestätigung, dass der eingeschlagene Weg richtig ist!
Um auf Erfolgskurs zu bleiben, wurden die Kategorisierungsrichtlinien überarbeitet und sind seit Jahresbeginn gültig. "Die neuen Kriterien orientieren sich an den Gästewünschen, und sie sind möglichst praxisnah", so Barbara Wenigwieser, Regionalmanagement Urlaub am Bauernhof Mühlviertel.
Es gibt neben dem klassischen Urlaub am Bauernhof auch die Winzerhöfe und das Angebot „Landhof“. Das sind Betriebe, die keine aktive Landwirtschaft mehr betreiben und die bestehende Infrastruktur zur Vermietung nutzen.
Neu ist die Einführung der fünfte Blume als höchste Kategorie für eine zahlungskräftige Gästeschicht. Dafür sind natürlich eigene Mindestkriterien zu erfüllen. Eine zweijährige Mitgliedschaft ist ebenfalls Voraussetzung.

Neuer Online-Gästefragebogen

Gästebewertungen sind aus dem touristischen Geschehen nicht mehr wegzudenken. Für mehr als die Hälfte der Gäste sind die Bewertungen auf Plattformen wie holidaycheck, booking.com usw. buchungsentscheidend, weil den Aussagen der Gäste vertraut wird.
UaB. hat einen eigenen Online-Gästefragebogen entwickel. Als System wird „Trust You“ , die derzeit größte Feedback-Plattform der Welt, eingesetzt.
Gäste die „online buchen“ erhalten den Fragebogen automatisch zugeschickt, wer per e-mail oder Telefon bucht, erhält vom Vermieter eine E-Mail mit einem link zum Fragebogen.
So kommen die Betriebe zu qualifizierten Bewertungen und erhöhen damit die Buchungswahrscheinlichkeit. Die Mitgliedsbetriebe können auf die Bewertung reagieren u. sich den Gästewünschen anpassen.
Zur Vorbereitung auf die neue Kategorisierung können die Betriebe einen Betriebs-Check der zuständigen Bezirksbauernkammer-Beratung in Anspruch nehmen. Neumitglieder haben die Möglichkeit, den Betrieb optimal auf eine Kategorisierung vorzubereiten und die Leistungen von Urlaub am Bauernhof kennenzulernen.

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