Bezirk Gänserndorf: Die größten Parksünden
Die Bezirksblätter suchen die dümmsten Parkplätze im Bezirk und leiten sie an die Behörden weiter.
BEZIRK GÄNSERNDORF. Die einen sind so schmal, dass man eine Ausbildung als Schlangenmensch braucht, um aussteigen zu können. Andererseits blockieren zwei überbreite Längsparkplätze eine Fläche, auf der man leicht vier Schrägparker unterbringen könnte. Besonders "beliebt" sind etwa auch Ladezonen-Parkverbote vor Firmen, die teils seit Jahren nicht mehr existieren. Jeder Autofahrer hat sich schon gefragt, was sich so mancher Verkehrsplaner oder Tiefgaragen-Architekt bei der Planung von Parkflächen gedacht hat. Die Bezirksblätter haben sich im Bezirk Gänserndorf umgesehen und die größten Parksünden ausfindig gemacht. Gemeinsam mit unseren Lesern wollen wir in der „Aktion Parksheriff" Beispiele für Fehlplanungen sammeln und an die Zuständigen Behörden weiterleiten.
Nachbarschaftsprobleme
Die Nachbarschaft zum Weikendorfer Bahnhofsparkplatz macht dem Anrainer wenig Freude. Ein Ärgernis für die Familie sind nach rückwärts einparkende Autos. "Im Garten spielen auch Kleinkinder, denen die Abgase direkt unter die Nase geblasen werden", erklärt der Betroffene. Sogar Heckenpflanzen seien verseucht worden, die man habe austauschen müssen. Allerdings habe sich die Situation schon gebessert, nur einige Autofahrer parken noch rückwärts ein, die übrigen stehen mit der Motorhaube zum Zaun, was die Situation doch entschärft.
Faltauto
Auf der Gänserndorfer Bahnstraße werden Autofahrer gestraft, die platzsparend parken. Längsparken ist auch dort Pflicht, wo schrägparken möglich wäre. Und vor der Bank Austria muss man sein Auto falten, will man sich in den schmalen Parkplatz hineinquetschen.
Bürgermeister René Lobner möchte sich die Parkplatzsituation der Bezirkshauptstadt im Zuge der Stadtentwicklung ansehen: "Wir streben eine vernünftige, rasche Lösung in Gänserndorf an."
Bezirkshauptmann-Stellvertreter Wolfgang Merkatz: "Wer ähnliche Ärgernisse melden will, sollte sich an die jeweilige Gemeinde wenden, die ist erstinstanzlich dafür zuständig."
Zur Sache
Zur sinnvollen Nutzung des öffentlichen Straßenraumes gibt es standardisierte Mindestabmessungen für Parkplätze. Für Längsparker ist eine Breite von mindestens 2,20 Meter vorgesehen bei einer Länge von sechs Metern. Für Querparkplätze braucht man fünf Meter Tiefe und eine Breite von 2,50 Metern. Diese sind beidseitig aber nur dann möglich, wenn eine Straßenbreite von zumindest sechs Metern verbleibt.
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