Wirte schalten auf stur
Countdown zum Rauchverbot
Das neue Nichtraucherschutzgesetz, dass kürzlich in der Regierung beschlossen wurde, soll mit 1. November bereits in Kraft treten. Gänserndorfs Gastronomen steigen deswegen auf die Barrikaden.
BEZIRK GÄNSERNDORF (top). Wenn es ums Rauchen geht, liegt Österreich, international gesehen an der Spitze. Das soll sich mit 1. November ändern, wenn das "Nichtraucherschutzgesetz" für die Gastronomie in Kraft tritt. Dieses Verbot gilt dann auch für E-Zigaretten und das Innere von Zeltfesten. Schon lange rechnen uns Ärzte die Vorteile dieses Gesetzes vor: Krankenhausaufenthalte könnten vermieden werden, die Todesrate würde sich drastisch verringern. Jährlich sterben rund 14.000 Menschen an den Folgen des Rauchens.
Wenig Verständnis für diese Zahlen bringen die heimischen Gastronomen auf.
Emotionen gehen hoch
Ein Thema, das die Gemüter spaltet und die Emotionen hoch gehen lässt – vor allem bei den Gastwirten. Das Rauchen hat in Österreich Tradition. Nur die Griechen und die Ungarn rauchen laut Statistik noch mehr als die Österreicher. Was in den 60er und 70er Jahren noch als Statussymbol galt, ist heute für Raucher eine der letzten Freiheiten, die es zu Verteidigen gilt.
Die Befürworter des neuen Gesetzes hoffen jetzt, dass im Herbst nicht wieder etwas überraschendes passiert. Denn das Rauchverbot wurde bekanntlich schon mehrmals im Parlament gekippt.
Wirte schalten auf stur
19:30 Uhr in einer Bar . Der Wirt: Raucher. Die Kellnerin: Raucher. Die Gäste: 18 Raucher, 6 Nichtraucher, eine Dampferin. Andreas Hirsch, der Besitzer der Gänserndorfer Kultbar "Extremhirsch" erzählt: "Wenn es ab 1. November so ist, ist es so. Nachtlokale wie meines werden sicher Umsatzeinbußen haben. Ob ich mein Personal und meine Öffnungszeiten beibehalten kann oder ob ich reduzieren muss, wird sich spätestens Ende Dezember zeigen. Zwei Fragen sind allerdings völlig offen. Erstens, wie geht man mit der Lärmbelästigung durch rauchende Gäste auf der Straße nach 23:00 Uhr um. Da werden die Wirte vom Gesetzgeber anscheinend völlig im Regen stehen gelassen. Und die zweite Frage, die sich mir stellt, ist: Darf geraucht werden, wenn ich als Besitzer alleine arbeite. Da das Gesetz ja nur als Mitarbeiterschutz gedacht ist, müsste das möglich sein. In Holland ist es zumindest so".
Auch die insgesamt 500 Shisha-Bars in Österreich sind vom neuen Verbot betroffen. In der Shisha wird Tabak mit Fruchtaromen geraucht. Matthias Veldi, Inhaber der Shisha-Bar "Believe" in der Gänserndorfer Bahnstraße, findet das neue Gesetz noch nicht reif: "Klar sind wir für den Gesundheitsschutz des Nichtrauchers, wenn es um Zigaretten geht – bei Shishas sollte man im Gesetz allerdings eine Ausnahme machen. Immerhin kommen die Leute zu uns, weil sie eine Wasserpfeife genießen möchten", so der Barbesitzer.
Im Gespräch mit den Bezirksblättern Gänserndorf teilt er uns außerdem mit: "Meine Mitarbeiter und Gäste fragen mich schon wie es dann ab September weitergehen wird. Ich kann Ihnen bisher keine Antwort geben."
Veldi will jetzt gegen das Verbot vorgehen. Er und einige österreichische Shisha-Bar-Besitzer möchten gemeinsam mit dem VSBÖ (Vereinigung der Shisha Bar Betreiber Österreichs) eine Verfassungsklage einbringen, die eine Ausnahmeregelung für Wasserpfeifen-Bars bringt, so wie es sie in ganz Europa und selbst in den USA ebenfalls gibt. Immerhin sind die Shishas ihr Geschäftsmodell. Ein Verbot würde die Schließung all dieser Bars bedeuten und den Besitzern wie Veldi und 10.000 Mitarbeitern die Existenz oder den Job kosten.
Matthias Veldi öffnet weiterhin seine Bar von Montag bis Sonntag ab 17 Uhr für seine Gäste. "Ein Gastronom braucht immer einen Plan B. Auch ich habe diesen aber viele werden keinen Ersatzplan haben. Ich habe den Eindruck, dass manche Politiker die solche Entscheidungen treffen ein komplett falsches Bild von unseren Bars haben. Bei uns sitzen keine Männer auf dem Teppichboden und dampfen sich ein. Mein Publikum ist äußerst durchgemischt, zwischen 18 und 60 Jahre alt, männlich und weiblich, wir haben als Barbesitzer jede Menge Auflagen zu erfüllen und einzuhalten", so Veldi abschließend.
Aber wer weiß. Vielleicht wird sich auch diesmal das Gesetz nochmals in "Rauch auflösen".
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