Der Puber von Gänserndorf
Sachbeschädigung oder unbestellte Kunst: die Grenze verschwimmt bei Graffitis manchmal.
"Auf des Kaisers höchstem Zack, steht der Name Kudernak". Die Legende des ersten Sprayers von Wien besagt, dass bereits unter dem guten alten Kaiser ein junger Mann mit Pinsel und Farbe auszog, um seinen Namen unter die Leute zu bringen.
Und genau das macht Graffiti bis heute aus: die Bekanntheit des eigenen Namens zu steigern, weiß Sozialarbeiter Benedikt Hollaus. Er organisiert Graffiti-Workshops für den Jugendverein Goostav: "Wir wollen den kreativen Ausdruck fördern und sie gleichzeitig über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren."
No Gos in der Szene
"Grundsätzlich unterscheidet man zwischen echten Graffitis und Tags" erklärt ein Szenekenner. Während sich Gaffitis durch künstlerische Techniken auszeichnen, beschränkt sich ein "Tag" auf das Schreiben des eigenen Namens. "Da braucht man nicht mal eine Spraydose, da reicht auch ein Lackstift," meint der Insider.
Auch wenn sich Sprayer bewusst gegen gesellschaftliche Gesetze stellen, herrschen untereinander strikte Regeln. So gelten private Häuser, sowie Kirchen und Denkmäler als Tabuzonen.
Verdoppelung
2015 explodierten die Anzeigen im Bezirk: waren es 2014 nur 30 Fälle, musste die Polizei im Jahr darauf 68 Sachbeschädigungen durch Graffiti aufnehmen. "Das war eine Serie zweier 18-Jähriger, die wir erwischen konnten" bestätigt Gänserndorfs Kriminalchef Gerald Reichl. Rund jeder fünfte Sprayer wird auch erwischt und muss dann für den entstandenen Schaden aufkommen.
Endstation-Sprayer
95 Prozent der Sprayer sind männlich. In der Tätergruppe unterscheidet Reichl zwischen kleinen örtlichen Sprayern, die sich weitestgehend mit Reviermarkierungen beschäftigen und internationalen Sprayern, die es auf Züge abgesehen haben. Die Endstationen Marchegg und Groß-Schweinbarth sind besonders beliebte "Wirkstätten". Christopher Seif, Pressesprecher der ÖBB, warnt: "Besonders auffällig ist, dass Sprayern die Gefahr, in die sie sich im Gleisbereich begeben, oft überhaupt nicht bewusst ist. Durch den illegalen Zutritt zu den Bahnanlagen begeben sie sich in Lebensgefahr."
Karina Seidl
Zur Sache
Rechtlich gesehen kommen beim Sprayen Sachbeschädigung (§ 125 StGB) und schwere Sachbeschädigung (§ 126 StGB, ab 3000 Euro Schaden) zum Tragen. Es sind Strafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen. Nicht zu vergessen sind auch die zivilrechtlichen Klagen der Geschädigten, die der Täter durch den hohen Schaden oft ein Leben lang nicht zurückzahlen kann.
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