Drohnen: Spion mit vier Propellern
Immer mehr Drohnen sind im Luftraum des Bezirk Gänserndorf unterwegs. Das kann zu Problemen führen.
BEZIRK. Sie sind ab 100 Euro zu haben und heben immer öfter in den Himmel über dem Bezirk ab. Doch nicht immer sind Drohnen ein Spaß für alle Beteiligten. Im Wienerwald führte ein Fluggerät Anfang Juli zu einem Polizeieinsatz, weil der Pilot eine Nachbarin beim Sonnenbaden filmte. Die Bezirksblätter fragten Experten und Hobbypiloten, worauf man beim Betrieb einer Drohne achten muss. Günther Leutner, selber Drohnenbesitzer und Privatpilot: "Es gibt um wenig Geld immer bessere und mit mehr Technik ausgestattete Drohnen, da wird es durch die immer größere Anhäufung zum Sicherheitsthema".
Zwei Schadensfälle
"Es sind bei uns schon zwei Schadensfälle durch Drohnen aufgetreten", erzählt ein Versicherungsvertreter aus dem Bezirk. Ansonsten gibt es bisher kaum Probleme durch die fliegenden Objekte, wie auch durch die Exekutive bestätigt wird.
Der Gänserndorfer Anwalt Werner Borns informiert über die rechtlichen Grundlagen - und die sind nicht eindeutig festzumachen, denn der Zweck des Fliegens beziehungsweise Fotografierens ist entscheidend: "Ich darf fremde Personen im öffentlichen Raum fotografieren, wenn ich zum Beispiel ein Erinnerungsfoto von einem Gebäude machen will. Wenn ich dasselbe Foto knipse, weil ich eine Person, die vor dem Gebäude steht, stalke, ist das unzulässig."
Nicht über Privatgrund
Drohnen dürfen nicht in einer Höhe über Privatgrund gesteuert werden, die "beherrschbar" ist. Zwischen Nachbars Obstbäumen zu kreisen ist damit definitiv verboten. Aber Achtung: Auch wenn die Eigentumsrechte durch Drohnenpiloten gestört werden, ist Selbstjustiz nicht gestattet: "Ein Abschuss wäre Zerstörung fremden Eigentums. Allenfalls bestünde die Möglichkeit, das Flugobjekt sanft mit dem Schmetterlingsnetz einzufangen", schmunzelt Borns.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.