Einsatzprämie
Hilfe für die Helfer
BEZIRK. Freiwillige Einsatzkräfte müssen binnen weniger Sekunden ausrücken. Oft bleibt keine Zeit, um sich beim Arbeitgeber abzumelden. Das kann zu einigen Schwierigkeiten führen. Außerdem müssen die Helfer oft Urlaubstage für ihren freiwilligen, unentgeltlichen Einsatz opfern. Ein von der SPÖ im Juni eingebrachter Antrag auf Entgeltfortzahlung für Freiwillige hätte dieses österreichische Erfolgsmodell in Frage gestellt, wie auch der Bundesfeuerwehrverband und das Rote Kreuz in einer Aussendung festgehalten haben. Gänserndorfs Abgeordnete zum Nationalrat, Angela Baumgartner: "Die SPÖ hätte bei ihrem Antrag übersehen, dass sich viele Menschen in Österreich nicht des Geldes wegen engagieren, sondern aus voller Überzeugung für andere Menschen da sein wollen. Und das ist einer der höchsten Werte, die eine Gesellschaft zu bieten hat".
Verbesserungen
In der letzten Parlaments-Sitzung vor der Sommerpause wurden einige Argumente nochmals abgestimmt und beschlossen, dass Unternehmer, die in ihren Betrieben ehrenamtliche Mitarbeiter wie Feuerwehr- oder Rettungsleute beschäftigen und diese für Einsätze bei Großschadensereignissen freistellen, in Zukunft eine Vergütung erhalten. Ab 1. September erhalten nun jene Arbeitergeber in der Privatwirtschaft einen Bonus („Einsatzprämie“) in Höhe von 200 Euro pro Tag, die im Einvernehmen und bei Großschadensereignissen (mindestens 100 Einsatzkräfte, Mindestdauer acht Stunden) einen Arbeitnehmer vom Dienst freistellen und das Entgelt fortzahlen. Grundlage für diese Gesetzesänderung ist ein Konzept des Bundesfeuerwehrverbandes, welches nun für alle Einsatzorganisationen Anwendung findet. Dieses Modell stellt das Ehrenamt nicht in Frage und bringt gleichzeitig eine entsprechende Unterstützung bei außergewöhnlichen Großschadenslagen. Möglichst einfach und unbürokratisch abgewickelt wird diese „Einsatzprämie“ über die Bundesländer, die auch für den Katastrophenschutz in Österreich zuständig sind.
Auch der Obmann des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbunds, Bürgermeister und Landtagsabgeordneter René Lobner, meint: „Ein von der SPÖ in der Juni-Sitzung eingebrachter Antrag auf Entgeltfortzahlung konnte vonseiten der ÖVP korrigiert und ein einstimmiger Beschluss erlassen werden. In der letzten Parlamentssitzung wurde nun beschlossen, dass freiwillige Helfer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie im Einvernehmen mit dem Dienstgeber bei Großschadensereignissen im Einsatz stehen. Aus meiner Sicht eine 'Optimale Lösung' für Niederösterreichs Freiwillige. Mit diesem Modell bieten wir den Arbeitnehmern – unseren vielen Einsatzkräften – eine optimale Lösung, die noch dazu unbürokratisch abgewickelt wird. Auch auf die Arbeitgeber wird hier entsprechend Rücksicht genommen. Denn die Dienstgeber erhalten für die Zeit der Abwesenheit ihrer Dienstnehmer eine Vergütung aus dem Katastrophenfonds erstattet."
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