Verordnung
Waldbrandgefahr im Bezirk Gänserndorf
BEZIRK. Die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf hat per Verordnung jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich verboten. Dieses Verbot gilt bis zum 31.10.2019.
Auf Grund der aktuellen Hitzewelle und der damit verbundenen Trockenheit sind die Wälder im Bezirk extrem gefährdet. Ein Waldbrand stellt die Einsatzkräfte wegen der schlechten Erreichbarkeit der Brandstellen vor ein enormes Problem, einmal ausgebrochen können sie nur sehr schwer bekämpft werden. Die Feuerwehren aus dem Bezirk ersuchen dieses Verbot zum Wohle der Allgemeinheit strikt einzuhalten.
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