3. Piste am Flughafen Schwechat: Auf Nein folgt Ja – Das UVP-Verfahren geht weiter
SCHWECHAT. GROSS-ENZERSDORF. Der Verfassungsgerichtshof hob das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts gegen die dritte Piste, die am Flughafen Wien-Schwechat geplante ist, als verfassungswidrig auf. Nun ist das BvwG erneut am Zug.
Groß-Enzersdorf kämpft gegen Fluglärm
Von der Entscheidung ist auch Groß-Enzersdorf betroffen, in der Stadt kämpft eine Bürgerinitiative seit langem gegen die Errichtung der dritten Piste. Die von Fluglärm geplagten Anrainer fürchten dadurch noch höhere Belastungen.
Auch die Umweltorganisation mit Sprecher Wolfang Rehm befasst sich seit langem mit dem Projekt. Rehm: "Angesichts fehlender oder unklarer einfachgesetzlicher Regelungen ist aber vor allem der Gesetzgeber gefordert, die von ihm mehrfach in Staatszielbestimmugen, Vereinbarungen und Beschlüssen verankerten Umweltschutzinteressen in wirksamer Form zu konkretisieren. Umweltschutz darf nicht länger Lippenbekenntnis bleiben." so Rehm.
SPÖ-Abgeordneter: "Geht um zigtausende Arbeitsplätze"
Der SPÖ-Abgeordnete Rudolf Plessl aus Untersiebenbrunn ist dagegen sehr erfreut über die Entscheidung des VfGH und betont, dass jetzt die Chancen für die 3. Piste und damit für ein nachhaltiges Wachstum des Flughafens Wien-Schwechat wieder gut stehen. "Hier geht es um zigtausende Arbeitsplätze, die direkt und indirekt am Flughafen hängen", so Plessl.
Plessl: "Der Effekt des BVwG-Urteils wäre ja nicht gewesen, dass es insgesamt weniger Flugverkehr gibt, sondern nur, dass Österreich und insbesondere die Region rund um Schwechat Wachstum, Einkommen und Arbeitsplätze verlieren, und die Airlines auf die Nachbarstaaten ausweichen."
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