Pflegende Angehörige
Anstellen statt umsonst arbeiten
BEZIRK GÄNSERNDORF. Die Zahl der sogenannten „Hochaltrigen“, das sind Menschen, die 80 Jahre und älter sind, wird bis zum Jahr 2035 im Bezirk Gänserndorf von derzeit 5.976 (Statistik 2020) auf geschätzte 8.681 Personen anwachsen. Damit verbunden wird auch die Zahl der pflegenden Angehörigen weiter rasant stiegen, was eine Aufwertung dieser Tätigkeit unbedingt notwendig macht. Denn wer Angehörige pflegt, kann keinem anderen (Vollzeit)Job nachgehen. „Das darf nicht darin münden, dass ganze Familie verarmen, nur weil ein älteres Familienmitglied daheim gepflegt wird“, sagt Bezirksvorsitzende Landtagspräsidentin Maga. Karin Renner. Daher schließt sie sich der Forderung der SPÖ- NÖ an, pflegende Angehörige künftig anzustellen.
Entscheidung: pflegen oder Job
Im Bezirk Gänserndorf beziehen 5.262 Personen Pflegegeld (Stand Dezember 2017). 306 davon befinden sich in stationärer Betreuung, 592 benötigen eine 24-Stunden-Pflege, 918 werden mobil zur Unterstützung von Angehörigen betreut. Beim Rest ist davon auszugehen, dass sie im Familienverband „informell“ betreut werden. „Das ist eine enorme Zahl an Menschen, die aufgrund der Pflege von Angehörigen nicht oder nur teilweise berufstätig sein können. Genau für diese Personengruppe bietet das nun vorgeschlagene Modell eine umfassende arbeits- und sozialrechtliche Absicherung“, unterstreicht die Volkshilfe-Bezirksvorsitzende Gemeinderätin Gudrun Nußbaum-Kranz.
Daher haben die niederösterreichischen Sozialdeomkraten bei der Landesregierung einen Antrag zur Anstellung pflegender Angehöriger eingebracht. Damit können die Betroffenen abgesichert und auch das Personalproblem in der Pflege generell abgefedert werden, meinen Landtagspräsidentin Karin Renner und Volkshilfe-Vorsitzende Nußbaum-Kranz.
Anstellung bei Landesgesundheitsagentur
Konkret geht es um bis zu 500 pflegende Angehörige, die bei der NÖ Landesgesundheitsagentur ab Herbst angestellt werden sollen. Voraussetzung ist eine 150-Stunden-Grundausbildung (100 Stunden Theorie, 50 Stunden Praxis). Das Einkommen soll nach Betreuungsgrad gestaffelt werden und auch eine Unterstützung durch eine Diplomierte Gesundheits- und Pflegeperson (DGKP) erfolgen.
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