Wahlanfechtung
GÄNSERNDORF/WIEN (ks). Unter den 90 Zeugen des Wahlanfechtungsverfahrens mussten auch drei Vertreter der Gänserndorfer Bezirkswahlbehörde vor dem Verfassungsgerichtshof Rede und Antwort stehen. Zwei blaue Wahlbeisitzer, die zwar selbst mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit des Verfahrens bestätigten, haben Klage erhoben. Nach rund 30 Minuten hatten die Richter ein Bild, Zeugen der SPÖ und ÖVP wurden nicht mehr einvernommen. In Gänserndorf lief alles korrekt ab.
Geklärt wurde, wann mit der Auszählung begonnen wurde und wann die Wahlkarten-Kuverts geöffnet wurden. "Pünktlich um 9 Uhr", bestätigt auch Bezirkshauptmann-Stellvertreter Wolfgang Merkatz. Auch die Vorsortierung ungültiger Wahlkarten – z.B. wenn die Unterschrift am Kuvert fehlte – war rechtens, ebenso wie die Nichtmiteinbeziehung von elf Wahlkarten, die nicht rechtzeitig bei der Wahlstelle eingelangt waren.
Die grüne Vertrauensperson in der Wahlbehörde, Beate Kainz, beschreibt die Auszählungssituation: "Es sind so viele Menschen in dem Raum, die einem auf die Finger schauen, dass es de facto unmöglich ist zu manipulieren."
Mit einem hauchdünnen Vorsprung von 30.863 Stimmen gewinnt Alexander Van der Bellen die Stichwahl zum Bundespräsidenten gegen Norbert Hofer. Obwohl die Freiheitlichen den Ausgang anerkannten, wurde nun Wahl angefochten.
ZUR SACHE
Um Wahlbeisitzer in der Bezirkswahlbehörde zu werden, muss man von einer Partei nominiert werden. Spezielle Qualifikation für dieses unentgeltlich ausgeübte Ehrenamt muss man keine haben.
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