Angeklagter greinte: "Sie hat mein Leben weggeworfen!"
DEUTSCH-WAGRAM/KORNEUBURG (mr). Wieder einmal eine Trennung mit Hindernissen: In der Beziehung ging es seit einiger Zeit rund, zwischen dem 25-jährigen Angeklagten und seiner Lebensgefährtin (22) kam es immer wieder zu Handgreiflichkeiten, wodurch sie leichte Verletzungen (Hämatome) davontrug.
Sachen nicht abgeholt
"Nach der Trennung habe ich ihn mehrfach aufgefordert, seine Sachen von mir abzuholen" schildert die Ex dem Richter ,"nach Monaten reichte es mir und ich habe die Sachen entsorgt."
Als der Angeklagte dann endlich kam, überbrachte sie ihm die Botschaft. Dann war erst recht Feuer am Dach, er empfahl ihr: "Wenn du ins Freie gehst, dreh' dich lieber dreimal um."
Ergebnis: Wegen mehrfacher Vorstrafen setzte es fünf Monate unbedingt. Rechtskräftig!
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