Bitterer Tod eines Babys

Gudrun Bischof war die ermittelnde Staatsanwältin. | Foto: mr
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BEZIRk GÄNSERNDORF/KORNEUBURG (mr). Der tragische Tod eines dreiwöchigen Säuglings Anfang April dieses Jahres war Gegenstand eines Strafverfahrens gegen die Mutter des Buben, der die Staatsanwaltschaft Korneuburg unterlassene Hilfeleistung zum Vorwurf machte.

Angeklagter Vater abwesend

Hauptangeklagter war der Vater des Kindes, ein 27-jähriger bulgarischer Staatsbürger, dem der Bub aus der Hand gefallen und der mit dem Schädel auf den Boden geknallt war und dabei ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit einer massiven Gehirnblutung erlitten hatte. Das Verfahren gegen den Vater wegen fahrlässiger Tötung und Imstichlassen eines Verletzten wurde ausgeschieden. Es wird erst fortgesetzt, wenn die Behörden seiner habhaft werden - derzeit ist er untergetaucht, eventuell in seine Heimat zurückgekehrt.

Keine Rettung verständigt

Ungeachtet des extrem harten Sturzes auf den Boden unterließ es der Vater, telefonisch Hilfe herbeizuholen. Lediglich die Mutter, die zum Unfallzeitpunkt mit dem Zug von Wien nach Hause unterwegs war, informierte er telefonisch von dem Malheur und sagte ihr, sie möge nach der Ankunft unverzüglich nach Hause kommen.
Als sie zu Hause war, fand sie ihren Sohn leblos vor, der erst jetzt von ihr alarmierte Notarzt konnte nur den Tod des Kindes feststellen.

Gerichtsmedizinische Aspekte

Gerichtsmediziner Wolfgang Denk deponierte, es stehe wegen der massiven Verletzungen nicht fest, ob eine frühere Verständigung von Rettung oder Notarzt das Baby gerettet hätte. Er könne nur generell sagen, dass die Überlebenschancen bei früherer Hilfeleistung höher gewesen wären.
Daher Freispruch der Mutter vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung, allerdings Verurteilung zu einer zweimonatigen Bewährungsstrafe wegen diverser Diebstähle. Das Urteil ist rechtskräftig!

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