Gemeinde Großhofen - Partnerschaft mit EVN Wasser
GROSSHOFEN (mgs). Mit 1. April 2017 ist die Betreuung und der Betrieb der Trinkwasserleitungen der Gemeinde Großhofen (Bez. Gänserndorf) an EVN Wasser übergegangen. Der Gemeinderat hat am 15. März 2017 der Übertragung einstimmig zugestimmt. EVN Wasser liefert bereits seit 1984 das Trinkwasser für die Gemeinde. Das Ortsnetz besteht aus 33 Hausanschlüssen und rund 700 m Leitungen. EVN Wasser wird in den nächsten Jahren in die Erhaltung und in den weiteren Ausbau des Ortsnetzes investieren.
Bürgermeister Georg Weichand: „Nach reiflicher Prüfung haben wir uns entschlossen, unser Wasserleitungsnetz an unseren langjährigen Wasserlieferanten und Partner EVN Wasser zu übertragen. Für die Erhaltung und Sanierung wären in der Zukunft hohe Ausgaben auf uns zugekommen.”
EVN Wasser Geschäftsführer Mag. Raimund Paschinger: „Unser Angebot umfasst die Betreuung und zukünftige Sanierung des Wasserleitungsnetzes. Aufgrund unserer mehr als 50jährigen Erfahrung im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen haben sich bereits 41 politische Gemeinden dazu entschlossen, mit uns diese Partnerschaft einzugehen. Wir bleiben auch weiterhin ein verlässlicher und kompetenter Partner der Gemeinde. Im Störungsfall gibt es für Gas und Wasser als Ansprechpartner das EVN Kundenzentrum in Deutsch-Wagram. Unsere Mitarbeiter sind 24 Stunden für unsere Kunden erreichbar.“
EVN Wasser ist als 100%-ige Tochtergesellschaft des Landesenergieversorgers EVN für den Bereich der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich zuständig. Das Unternehmen ist das zweitgrößte Wasserversorgungsunternehmen in Österreich.
Mit der Übertragung des Ortsnetzes Großhofen haben bereits 41 niederösterreichische Gemeinden mit insgesamt 113 Katastralgemeinden EVN Wasser ihr Vertrauen als Betreiber der Ortsnetze geschenkt. EVN Wasser versorgt damit bereits über 106.200 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher bis in den Haushalt hinein. Für insgesamt 565.200 Einwohnerinnen und Einwohner ist EVN Wasser der Trinkwasserlieferant in 761 teil- oder vollversorgten Katastralgemeinden
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.