Was vom Walde übrigblieb
BEZIRK. Eine geplante Änderung im Forstgesetz sorgt für Unruhe. Waldflächen, die kleiner als 5.000 Quadratmeter sind, sollen künftig nicht mehr als Wald gelten und ohne Genehmigung gerodet werden dürfen. Im Bezirk Gänserndorf ist man mit der geplanten Gesetzesnovelle nicht allzu glücklich, gehen doch die Bestrebungen dahin, die Waldfläche im Bezirk zu erhöhen. "Dadurch könnte eine ausgeräumte Flur entstehen", befürchtet Heinz Steindl, Forstberater bei der Bezirksbauernkammer.
Derzeit müssen Waldflächen, die wegen nachweislichem öffentlichen Interesse gerodet werden - Straßen- oder Gebäudebau - in mindestens dreifacher Größenordnung rekultiviert werden. Flächen unter 5000 Quadratmetern unterliegen dann nicht mehr dieser Verordnung.
In der Forstdirektion der Landwirtschaftskammer Niederösterreich weist man auf eine Verwaltungsvereinfachung hin. Zudem lägen viele kleine Waldstücke in Landschaftsschutz- oder in Natura-2000-Gebieten und seien daher ohnehin geschützt.
Steindl: "Es sind für und wider abzuwägen." Er wäre für eine Kompromisslösung: 2500 Quadratmeter als Untergrenze.
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