Kommentar: Grüß Sie Gott, Herr Bürgermeister!
Ist Ihr Wohnort auch Ihr Zuhause? Und können Sie das beweisen? Diese seltsam klingenden Fragen werden Sie beantworten müssen, sofern Sie in Niederösterreich einen Zweitwohnsitz haben und beabsichtigen, hier zu wählen. Denn mit der aktuellen Gesetzesänderung dürfen nur jene Zweitwohnsitzer wählen, die in dem Ort ihren Lebensmittelpunkt haben.
Ob das so ist, darüber entscheidet - mittels Fragebogen - Ihr Bürgermeister. Also überlegen Sie sich schon mal stichhaltige Kriterien. Engagieren Sie sich in einem Verein oder beleben Sie mit ihren regelmäßigen Einkäufen beim Greißler die heimische Wirtschaft? Knifflig wird es für jene, die das Wählerevidenzblatt, das dieser Tage mit der Post kommt, nicht zurückschicken. Denn der Ortschef entscheidet über alle. Ist schon die Entscheidung auf Grundlage obiger Fragen fragwürdig, so ist sie es ohne objektiv nachvollziehbare Grundlage noch viel mehr.
Ich hoffe für Sie, liebe Zweitwohnsitzer, Sie sind ein der Gemeinde gefälliger Bürger, grüßen immer - vor allem den Bürgermeister - besuchen die Sonntagsmesse und mähen den Rasen im Vorgarten.
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