St. Daniel
Eigeninitiative und Selbstständigkeit an erster Stelle
In St. Daniel im Gailtal gibt es eine Tageswerkstätte der AVS. Dort können Menschen mit Behinderung eine Anlehre machen.
ST. DANIEL. Fachbereichsleiter Georg Hruschka erklärt im Gespräch mit der Gailtaler WOCHE: „Für Menschen mit Unterstützungsbedarf gibt es eine andere Form der Lehre: die erweiterte oder integrative Lehre. Wenn eine Behinderung vorliegt, die einige Beeinträchtigungen mit sich bringt, gibt es die Möglichkeit, eine sogenannte Anlehre zu machen.“ Diese Anlehre können Personen machen, die in einer Behindertenwerkstätte untergebracht sind und zwischen 16 und 19 Jahre alt sind. So haben sie die Chance eine Qualifizierung zu machen und dann später als Hilfskraft in einem bestimmten Berufsfeld zu arbeiten.
Eine Privatinitiative
Je nach Träger beziehungsweise Einrichtung gibt es verschiedene Bereiche, in denen eine solche Ausbildung gemacht werden kann. In St. Daniel können die jungen Menschen eine Anlehre zur Hilfskraft im Bereich Büro/EDV, in der Hauswirtschaft (im Küchen- oder Reinigungsbereich) sowie im Bereich der Objektbetreuung/Hausmeisterei absolvieren. „Aktuell haben wir in St. Daniel noch Plätze frei. Wer Interesse an einer Anlehre bei uns hat, kann jederzeit beginnen“, sagt Hruschka. Die Tageswerkstätte ist zudem groß und geräumig gebaut und für 20 Personen ausgerichtet. Die Werkstätte und der gegenüber liegende Wohnverbund entstand aus einer Privatinitiative heraus mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderung aus der Region Gutes zu tun und Arbeitsplätze mit Wohnmöglichkeit zu schaffen. „Die AVS wurde von dem Gründer dann als Träger vorgeschlagen. Dadurch dürfen wir das seit zwei Jahren betreiben“, erzählt Hruschka.
Psychologisches Gutachten
Für die Aufnahme in eine solche Tageswerkstätte ist eine Zuweisung vom Land Kärnten notwenig – dafür braucht man ein psychologisches Gutachten. „Ein Gutachter stellt zuerst fest, ob eine Anlehre empfohlen wird beziehungsweise gemacht werden kann. Sollte herauskommen, dass eine Anlehre das Richtige für die Person ist, geht dieses Gutsachten zum Land Kärnten und dann wird nach dem passenden Anlehrplatz gesucht“, beschreibt Hruschka das Prozedere. Die Werkstätte, der Wohnbereich sowie das gesamte Angebot wird vom Land Kärnten finanziert. Deshalb gibt es auch genaue Regeln, wie das Personal zu besetzen ist und welche Qualifikationen gebraucht werden. Für die Anlehre sollten die Mitarbeiter, neben einer pädagogischen Ausbildung, auch einen Grundberuf erlernt haben beziehungsweise eine Ausbildung im jeweiligen Bereich gemacht haben. „Für den Handwerksbereich haben wir Personal, das in diesem Bereich schon mal gearbeitet hat oder einen Handwerksberuf erlernt hat“, so Hruschka.
Eigeninitiative und Selbstständigkeit
Die Tageswerkstätte in St. Daniel hat, wie es normale Betriebe auch haben, geregelte Öffnungszeiten. Der Werkstätte gegenüber liegt das Wohnhaus, in dem die Menschen untergebracht sind. Dabei wird zwischen vollintern und halbintern unterschieden: Vollinterne Menschen wohnen und arbeiten hier, während die Halbinternen nur zum Arbeiten kommen und zuhause leben. Welche Tagesstätte die Ideale ist, wird vorab individuell ausgesucht. Dabei stehen die Bedürfnisse und Fähigkeiten aber auch der Unterstützungsbedarf im Vordergrund. „Unser Ziel ist es, nur dort zu unterstützen, wo der Bedarf da ist und die Eigeninitiative und Selbstständigkeit zu fördern“, verdeutlicht Hruschka. Der Tagesablauf sieht so aus: Alles beginnt in der Früh mit einer Besprechung über eingegangene Aufträge und die Angebote des Tages. Danach wird eingeteilt, wer in welchem Bereich arbeiten will beziehungsweise wer wo eingeteilt ist. „Wer wie lange arbeiten kann, ist sehr verschieden und wird durch Freizeitangebote, Spiele oder Entspannungsprogramm individuell unterbrochen“, sagt Hruschka. Auch hier wird auf Abwechslung großen Wert gelegt: So können sich die Menschen in der Tageswerkstätte täglich aussuchen, in welchem Bereich sie gerne arbeiten möchten.
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