Gailtal
Wildtierfütterungen: In schweren Zeiten helfen

Im hohen Schnee finden Wildtiere wenig Nahrung. Mittels Fütterungen helfen ihnen die Jäger durch die Wintermonate. | Foto: Pixabay
  • Im hohen Schnee finden Wildtiere wenig Nahrung. Mittels Fütterungen helfen ihnen die Jäger durch die Wintermonate.
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Wildtiere haben es mit den Schneemassen der vergangenen Wochen nicht leicht. Seitens der Jäger unterstützt man die Tiere mit Fütterungen.

Finden Wildtiere in den Wintermonaten nicht mehr genug Nahrung, ist es dem Jäger gestattet, mittels Fütterungen das Wild zu unterstützen. Die Fütterung hat dabei ausschließlich in den vorgesehenen Futtervorlageeinrichtungen zu erfolgen. „Davon ausgenommen ist die beim Bezirksjägermeister anzuzeigende und mit der Behörde abgestimmte Streckenfütterung für Rotwild bei Extremsituationen“, erklärt Bezirksjägermeister Bruno Maurer. Gefüttert wird während der Zeit der Vegetationsruhe. „In einem milden Winter kann die natürliche Äsung noch ausreichen, bei strengen Wintern wird die künstliche Fütterung natürlich eingesetzt.“ Gefüttert wird in den meisten Fällen Rauhfutter, also beispielsweise Heu. Wildtierfütterungen sind immer mit einem sehr hohen zeitlichen Aufwand verbunden. Die Kosten dafür tragen die Fütterungsbetreiber, also die Jagdausübungsberechtigten selbst. „Die Versorgung durch Fütterungen muss zu jeder Zeit möglich sein, Engpässe darf es nicht geben. Mit Traktoren, Allradfahrzeugen, aber auch mit Raupenfahrzeugen wird das Futter zu den Futterstellen gebracht. Wenn es ganz extrem ist, müssen die Futtermittel aber auch von uns selbst zur Futterstelle getragen werden“, erzählt Bruno.

Gut gemeint, aber verboten

Was nett gemeint, allerdings strengstens verboten ist, ist das Verteilen von Futter im Wald auf eigene Faust. Denn das dürfen nur die zuständigen Jäger. Vielfach ist es leider so, dass das Futter für das Wild nicht geeignet ist und längerfristig zu seinem Tod führen kann. Zudem ist das unkontrollierte Ausbringen von Futter durch nichtberechtigte Personen auch ein Vergehen nach dem Kärntner Jagdgesetz und somit strafbar. „Will man eine Wildfütterung unterstützen, ist dies ausschließlich über den Jagdausübungsberechtigten möglich. Dafür nimmt man dann einfach Kontakt mit ihm auf“, rät Bruno jedem, der die Jäger unterstützen möchte.

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