Gackerlsackerl und an die Leine
Welche Regeln im Zusammenleben mit Tieren im Bezirk beachtet werden müssen.
BEZIRK GMÜND (eju). Seit 1. April gilt in Niederösterreich eine Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen. Auch sonst ist kaum etwas so streng reglementiert wie das Leben mit unseren vierbeinigen Lieblingen. Dabei gibt es ein Gewirr von Regeln, die teilweise von Ort zu Ort unterschiedlich sind. Wir haben uns im Bezirk Gmünd umgehört, welche Regeln wo gelten.
Im Stadtgebiet der Stadtgemeinde Heidenreichstein gilt für Hunde Leinen- oder Maulkorbzwang. Bgm. Gerhard Kirchmaier erklärt: "Das Gleiche gilt auch für den Naturpark. Auch dort sind die Hunde an der Leine zu halten, unter anderem, weil es sich um ein geschlossenes Waldgebiet mit Wildtieren handelt." Die Argumentation vieler Hundehalter, dass ihr Hund eh nichts tue und ganz nett sei, habe sich leider nicht immer bis zum Hund selbst durchgesprochen, schmunzelt das Stadtoberhaupt.
Die Gmünder Tierärztin Katia Waitz, Bezirksblätter-Leserinnen durch ihr Engagement für die Kastration aller freilaufenden Katzen ein Begriff, weist auf eine weitere Pflicht von Tierhaltern, in diesem Fall Hundehaltern, hin.
Nur mit Gackerl-Sackerl
"Hundehalter sind manchmal sehr unvernünftig. Viele sind schwer dazu zu erziehen, ein Gackerl-Sackerl zu verwenden. Man kann von Nicht-Hunde-Leuten nicht verlangen, dass sie die überall herumliegenden Tretminen akzeptieren. Es gehört zu einem disziplinierten Hundehalter dazu, dass er den Kot seines Hundes wegräumt", weist Waitz auf einen Umstand hin, der eigentlich klar sein sollte. Die Sackerl mit Inhalt sollten dann anschließend auch ordnungsgemäß in den Mistkübel, nicht irgendwo hingeworfen werden.
Strafe oder Kittchen
Wer beispielsweise die Hinterlassenschaft seines Hundes in Amaliendorf oder Haugschlag nicht wegräumt, muss 72 Euro zahlen oder zwei Tage ins Kittchen.
Ein weitere Pflicht für Hundehalter, die mit ihrem vierbeinigen Liebling über die Grenze fahren, ist der EU-Pass mit einer gültigen Tollwutimpfung. Katia Waitz dazu: "Wer diesen bei einem kurzen Trip, beispielsweise zum Hundefriseur jenseits der Grenze, nicht mit hat, kann eine empfindliche Strafe bekommen. Der Hund kann sogar konfisziert werden und der Besitzer muss diesen dann um teures Geld bei einer Quarantänestation auslösen."
Rücksicht auf Wildtiere
Jäger und Hundehalter sind einander nicht immer ganz grün. Hier allerdings setzt der besonnene Bezirksjägermeister Ernst Strasser auf Vernunft und ebensolche Umgangsformen, wenn es um Hunde in freiem Feld oder Wald geht: "Es ist Frühling, alle Wildtiere haben schon oder bald Nachwuchs. Man kann nur an die Vernunft der Hundehalter appellieren, dass sie ihre Hunde an die Leine nehmen, wenn sie sie nicht unter Kontrolle haben."
Wilderer Erschießen erlaubt
Über Hundehalter, deren Tier auf Zuruf oder Pfiff folgt, rege er sich nicht auf und sehe auch keinen Grund, solche Hundehalter zurechtzuweisen. Die Drohung, einen nicht angeleinten Hund zu erschießen, können rabiatere Waidmänner getrost unausgesprochen lassen, denn, so klärt Strasser auf: "Einen Hund zu erschießen, weil er frei läuft, ist rechtlich nicht so einfach möglich. Der Jäger muss den Hund schon dabei erwischen, wie er aktiv Wildtiere hetzt."
Zur Sache
Bad Großpertholz:
Das freie Herumlaufen von Hunden und Federvieh ist verboten. Hunde- und Federvieheigentümer müssen ihre Tiere so verwahren, dass diese keinerlei Beschädigungen oder Verschmutzungen der Anlagen verursachen.
Kampfhundeverordnung: Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden. Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu.
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