Landesrechnungshof hat St. Radegund überprüft
Der Landesrechnungshof hat das Raumordnungsverfahren der Gemeinde untersucht.
Nicht immer gehen die Wünsche der Bevölkerung und Unternehmen mit den gesetzlichen Vorgaben eines Flächenwidmungsplans konform. Unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch hat der Landesrechnungshof drei GU-Gemeinden ausgewählt und eine Reihe von Raumordnungsverfahren über einen Vier-Jahres-Zeitraum genauer betrachtet. Dabei können sowohl Bürgermeister als auch der gesamte Gemeindevorstand unter Druck geraten.
Arbeit mit Experten
Insgesamt 27 Raumordnungsverfahren der geprüften Gemeinden St. Radegund im Norden sowie Werndorf und Nestelbach im Süden wurden unter die Lupe genommen. Dabei wurden die Einhaltung der Fristen, die Einwendungsbehandlung durch den Gemeinderat, die Bestimmungen betreffend die Wahrnehmung einer allfälligen Befangenheit sowie die Beschlussfassung durchleuchtet. Auch die Vollständigkeit und Schlüssigkeit der jeweiligen Verfahrensakte war Teil der Beurteilung. Das Ergebnis: Allen drei GU-Gemeinden kann eine gesetzeskonforme Vorgangsweise im Umgang mit der örtlichen Raumordnung zugestanden werden. Mit externen Planungsleistungen durch Ziviltechniker haben die besagten Gemeinden vorab mit Experten zusammengearbeitet.
In zwei Fällen stellte der Landesrechnungshof zwar eine Befangenheit fest, diese hatte jedoch keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Beschlüsse. Dennoch mahnt der Landesrechnungshof die Einhaltung der Befangenheits-Bestimmungen ein. Auch waren die genauen Zeiträume der Anhörungsfristen in einigen Verfahren nicht nachvollziehbar – hier wurde eine höhere Genauigkeit sowie eine entsprechende Bemessung der Fristen gefordert. Durch ihre Bauland-Ausweisungen hat die Raumplanung einen direkten Einfluss auf die Grundstückspreise, sichert aber auch Siedlungsräume durch die Berücksichtigung von möglichen Gefahrenzonen.
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