In Hausmannstätten
Sanitäter wurden bei Perchtenlauf mit Böller beworfen
- Bei einem Perchtenlauf in Hausmannstätten wurden Sanitäter mit Böller beworfen.
- Foto: gawe (Symbolfoto)
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Im Rahmen eines Perchtenlaufs wurden im Einsatz befindliche Sanitäter vergangenen Samstag mit einem Böller beworfen. Polizisten forschten den 27-jährigen Böllerwerfer aus. Er zeigte sich uneinsichtig und wird angezeigt.
HAUSMANNSTÄTTEN. Ein unglaublicher Vorfall ereignete sich vergangenen Samstag in Hausmannstätten. Es war gegen 18.45 Uhr, als Polizisten im Rahmen der Überwachung eines Perchtenlaufs über einen Böllerwurf in der dortigen Parkanlage informiert wurden. Am Ort des Geschehens angekommen, trafen die Beamten auf drei Rettungssanitäter. Sie waren gerade dabei, einen Patienten mit gesundheitlichen Problemen zu versorgen, als sie plötzlich mit einem Böller beworfen wurden. Dabei hatte ein vorerst Unbekannter einen Böller in Richtung der Sanitäter geworfen. Verletzt wurde niemand.
- Die Polizei konnte den Übeltäter rasch ausforschen.
- Foto: privat
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Täter ist Mitglied einer Perchtengruppe
Polizisten nahmen die Ermittlungen auf und forschten einen 27-Jährigen aus dem Bezirk Graz-Umgebung aus. Er ist selbst Mitglied einer Perchtengruppe und zeigte sich uneinsichtig. Stattdessen äußerte er seinen Unmut über das – aus seiner Sicht – nicht vorhandene Verständnis für Brauchtum. Zum Böllerwurf befragt gab der 27-Jährige an, dass er lediglich einen „Schweizer Kracher“ geworfen habe, um seine Perchtengruppe für den bevorstehenden Lauf „anzuheizen“.
- Der Beschuldigte ist selbst Mitglieder einer Perchtengruppe.
- Foto: privat
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Anzeige nach dem Pyrotechnikgesetz
Der 27-Jährige wird wegen des Verdachts der Übertretung nach dem Pyrotechnikgesetz an die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung angezeigt. Die Polizei weist vor allem in Anbetracht der bevorstehenden Krampus- und Perchtenläufe auf die geltenden Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes hin. Demnach ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (z.B. „Schweizer Kracher“) ohne verordnete Ausnahme des örtlichen Bürgermeisters im Ortsgebiet verboten.
Auch die Verwendung derartiger Feuerwerkskörper innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe zu größeren Menschenansammlungen ist generell untersagt. Missachtungen dieser Bestimmungen können nicht nur rechtliche Folgen, sondern auch schwere Verletzungen zur Folge haben.
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