Ansichtssache

Redaktionsleiter Heimo Potzinger

Rechtsgültig, aber pflichtvergessen

Die Liste der internationalen Aktions- und Gedenktage ist lange. Allein am 1. Juni sollen der Kindertag, der Weltmilchtag und der Weltbauerntag zum Nachdenken animieren. Den 31. Mai hat die Weltgesundheitsorganisation zum Weltnichtrauchertag erklärt. Dieser Tag aber soll seit Einführung im Jahre 1987 nicht nur thematisieren: Im Rahmen einer Konvention der Weltgesundheitsorganisation im Jahr 2003 haben sich 172 Regierungen nämlich
verbindlich auf Maßnahmen zur Suchtprävention und Eindämmung des Tabakkonsums verständigt.
Seit 2005 ist das Abkommen rechtsgültig. Die Staaten sind etwa zu strukturellen Maßnahmen wie dem Anheben der Tabaksteuer, der Regulation und Veröffentlichung der Inhaltsstoffe, einem absoluten Werbeverbot und der Schaffung rauchfreier Arbeitsplätze – insbesondere in der Gastronomie – verpflichtet. Was präventive und therapeutische Maßnahmen betrifft, gilt die Steiermark laut Vivid, der Fachstelle für Suchtprävention, als Musterschülerin innerhalb von Österreich. Es werde alles unternommen, was einem Bundesland gesetzlich möglich ist. Die Bundesregierung hingegen ist pflichtvergessen. Die Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz kann man allerdings sowohl ihr als auch der untätigen Gewerkschaft anlasten.

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