Der Nebenerwerb ist bedroht
Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs für Nebenerwerbslandwirte existenziell.
Wird das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes Gesetz, könnte das für viele Nebenerwerbslandwirte zur Existenzbedrohung werden. Dagegen stemmen sich nun die Vizepräsidentin der Landwirtschaftskammer Steiermark, Maria Pein, LAbg. Josef Ober und Günther Ruprecht, Steirischer Fraktionsvorsitzender der FCG. Künftig soll, so das Erkenntnis, bei über 1.500 Euro Einheitswert (entspricht einem Monatseinkommen von 48,75 Euro, so Josef Ober), bei Nebenerwerbslandwirten mit Arbeitsverhältnis bei Jobverlust der Anspruch auf Arbeitslosengeld fallen. Bislang musste das landwirtschaftliche Einkommen bei einem Einheitswert unter 13.177 Euro liegen, was einem Einkommen von 428 Euro monatlich entspricht, um Anspruch auf Arbeitslose zu haben.
"Das ist eine Diskriminierung der fleißigsten Bevölkerungsgruppe, die neben ihrem Arbeitsverhältnis noch den Lebensraum bewirtschaftet", spricht sich Josef Ober klar gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes aus. "Für 67 Prozent der südoststeirischen Landwirte ist dieses Erkenntnis eine Existenzbedrohung", fürchtet Maria Pein. Zudem käme es nun zu einer erheblichen Ungleichbehandlung. Schließlich geht es um Menschen, die aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, aber den Anspruch darauf verlieren, so Günther Ruprecht: "Die Nebenerwerbslandwirte zahlen alle brav ein, bekommen dann aber nichts mehr heraus."
Die Landwirtschaftskammer Österreich ist gemeinsam mit dem Bauernbund mit dem Sozialministerium im Gespräch, um eine Lösung auf höchster politischer Ebene herbeizuführen.
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