Registrierkasse regt Vereine auf

Großveranstaltungen von Vereinen wie diese könnten in Zukunft seltener werden.
  • Großveranstaltungen von Vereinen wie diese könnten in Zukunft seltener werden.
  • hochgeladen von Alois Lipp

Die Verordnung für die Registrierkassenpflicht sieht vor, dass für Vereine mit sogenannten großen Vereinsfesten ab einem Umsatz von 15.000 Euro im Jahr auch eine Registrierkasse notwendig ist. Diese Regelung stößt so manchem Vereinsfunktionär sauer auf. "Derzeit ist die Verunsicherung bei den Landjugendgruppen sehr groß und vor allem auf kleinere Vereine könnte durch die Anschaffung einer Registrierkasse eine finanzielle Belastung zukommen", sagt Landjugend-Geschäftsführer Martin Kappel. Der Zwaringer ist als Geschäftsführer für mehr als 200 Ortsgruppen zuständig. "Es gibt in der ganzen Steiermark Ortsgruppen, die davon betroffen sind und auch im Bezirk Graz-Umgebung sind es einige", erklärt Kappel. Problematisch sei die Situation vor allem in der Zusammenarbeit mit anderen Vereinen oder einem Gastronom, weil dann ein großes Vereinsfest gegeben sei und die Registrierkasse Pflicht ist. "Das trifft doch bei einigen Gruppen zu", so Kappel. Obwohl die Umsatzsteuerpflicht erst ab 30.000 Euro beginnt, ist die Registrierkasse für Vereine bereits ab 15.000 Euro notwendig. "Eine Angleichung auf 30.000 Euro wäre sinnvoll, um kleinere Veranstaltungen nicht unnötig zu belasten", sagt der Landes-Geschäftsführer mit Blick Richtung Finanzministerium. "Wir sehen die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen oder Gastronomen als sehr sinnvoll. Hier ziehen wir mit der Wirtschaftskammer an einem Strang, damit die Zusammenarbeit im kleinen Vereinsfest (Anm.: nicht umsatzsteuerpflichtig) möglich ist", erklärt Kappel.

Ehrenamt bedingt in Gefahr

Ob er das Ehrenamt dadurch in Gefahr sehe, beantwortet Kappel so: "Das Ehrenamt sehe ich dadurch nur bedingt in Gefahr. Es könnte nur sein, dass es noch schwieriger wird, Vereinsfunktionäre zu finden."

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