Betriebsratswahl während der Coronakrise? Mitarbeiter sind verunsichert

Kein Scherz: Am 1. April soll der Betriebsrat in einem Grazer Unternehmen gewählt werden. Das finden aufgrund der aktuellen Coronakrise nicht alle in Ordnung. | Foto: Pixabay
  • Kein Scherz: Am 1. April soll der Betriebsrat in einem Grazer Unternehmen gewählt werden. Das finden aufgrund der aktuellen Coronakrise nicht alle in Ordnung.
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Unter normalen Umständen wäre der vergangene Sonntag ein ganz spannender Tag gewesen, zumindest in der Steiermark. Die geplanten Gemeinderatswahlen wurden aber längst abgesagt und verschoben. Man könnte meinen, dass damit auch alle anderen Wahlen derzeit vom Tisch sein müssten - sind sie aber nicht. Die WOCHE wurde nämlich vom Mitarbeiter einer Grazer Firma (Namen der Redaktion bekannt) informiert, dass die für 1. April angesetzte Betriebsratswahl planmäßig durchgeführt werden soll. 

Ziel: Verschiebung der Wahl

Festgesetzt wurde der Termin naturgemäß vor der Ausbreitung des Coronavirus mit all seinen Folgen für unser Alltagsleben. Seitens einer kandidierenden Liste wurde nun aber seit Anfang März versucht, die Wahl zum Wohle der Gesundheit aller Mitarbeiter des Unternehmens in der Steiermark und in Kärnten auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. "Die zuständigen Gewerkschaftsfunktionäre haben dies abgelehnt, da es ja eine Briefwahl sei", erzählt der Mitarbeiter. Dabei eröffnet sich laut ihm aber ein weiteres Problem: "Mitarbeiter unseres Unternehmens arbeiten auch während der aktuellen Krise täglich, sind also nicht daheim. Können sie die Wahlkarte, die als eingeschriebener Brief zugestellt wird, nicht entgegennehmen, müssen sie zum Postamt fahren und haben wieder Kontakt mit anderen Menschen. Dieser sollte aber aktuell reduziert werden."

Alter Betriebsrat bleibt im Amt

Darüber hinaus könne nicht ausgeschlossen werden, dass wahlwerbende Gruppen trotz aller Verbote Wahlberechtigte aufsuchen und somit persönliche Wahlwerbung betrieben werde. "So wird riskiert, dass Mitarbeiter gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind. Die Wahl jetzt durchzuboxen, wäre mehr als nur verantwortungslos." Neue Hoffnung schöpft man nun aufgrund einer Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes, die vom Nationalrat beschlossen wurde. Demnach verlängert sich die Tätigkeitsdauer von Organen der betrieblichen Interessensvertretung bis zur Konstituierung eines neuen entsprechenden Organs, das nach dem 30. April unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen gewählt worden ist. Die Wahl könne also verschoben werden, wenn die Periode des Betriebsrats zwischen 16. März und 30. April endet. "Es braucht also niemand Angst haben, dass sich das Unternehmen in einem betriebsratslosen Zustand befindet. Umso wichtiger wäre es jetzt, die Wahl zum Wohle der Gesundheit aller Mitarbeiter zu verschieben."

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