Die Baubehörde Graz im „Corona-Modus“
In der Bau- und Anlagenbehörde wurden in den vergangenen vier Wochen auf Telearbeit umgestellt. Normaler Dienstbetrieb ist möglich.
Seit über einem Monat findet unser aller Leben im „Corona-Modus“ statt. Das trifft selbstverständlich auch die Bau- und Anlagenbehörde Graz. Fragen, wie Parteigehör im Behördenverfahren gewahrt werden kann oder mit Projektwerbern in Zeiten des socialdistancing zu kommunizieren möglich ist, sind neu zu beantworten. Der eingeführte Notbetrieb im Haus Graz hatte seine Folgen, in der ersten Woche wurde die Aufrüstung der digitalen Ausstattung und Anpassung der Prozessabläufe an die neue Situation vorgenommen. In den vergangenen vier Wochen konnten dadurch rund 300 neue Akten angelegt, 430 E-Mailanfragen beantwortet und pro Tag allein im Servicecenter im Schnitt 30 Beratungsgespräche geführt werden. Arbeiten die aufgrund der COVID-19-Restriktionen nicht möglich sind, werden mit viel Einsatz auf anderen Wegen erledigt.
Alle Diensttelefone wurden großteils auf Privathandys umgeleitet, die Akteneinsicht wird derzeit auf digitalem Weg per E-mail abgewickelt. Außerdem können bereits seit Jänner 2020 in verschiedenen Bereichen viele Anträge auf digitalem Weg mittels e-goverment eingebracht werden können.
Da derzeit aufgrund des 2. Covid-19-Gesetz keine mündlichen Verhandlungen stattfinden dürfen werden jene Verfahren, die ohne Verhandlung erledigt werden können beziehungsweise eine Verhandlung bereits stattgefunden hat, rasch abgearbeitet. Das schafft Kapazitäten. Besonders stolz ist Doris Jurschitsch, die Leiterin der Bau- und Anlagenbehörde, auf den Einsatz ihrer Mitarbeiter: „Ich danke allen für diesen persönlichen Kraftakt in schwierigen Zeiten.“ Baustadtrat und Bürgermeister-Stellvertreter Mario Eustacchio und fügt hinzu: „Auch wenn sich alle voll reinknien, benötigen Veränderungen eine gewisse Zeit, um voll wirksam zu werden. Dies braucht Geduld und Verständnis auf allen Seiten. Unsere Mitarbeiter leisten großartiges, insbesondere jetzt – ein herzliches Dankeschön an alle für diese Einsatzbereitschaft!“
Viele Maßnahmen
Die Vorgaben der Regierung sind eindeutig: Verhandlungen dürfen derzeit nur stattfinden, wenn sie „zur Aufrechterhaltung einer ordentlichen Verwaltungsrechtspflege unbedingt erforderlich sind". Auch die allseits bekannten Ausnahmebestimmungen, die ein Verlassen der Wohnung erlauben, umfassen keine Behördenwege und somit auch keine (Bau-) Verhandlungen. Verfahrensfristen sind derzeit ebenfalls ausgesetzt.
Nichtsdestotrotz werden Verfahren oder Einreichungen in der Bau- und Anlagenbehörde ohne Unterlass bearbeitet und es ergehen täglich unzählige Bescheide, sofern Verhandlungen bereits durchgeführt wurden bezeihungsweise solche nicht erforderlich sind.
So geht es weiter
Ab Anfang Mai soll voraussichtlich auch die Bau- und Anlagenbehörde wieder schrittweise in ihren „Normalbetrieb“ zurückkehren. Frühzeitig beschäftigt man sich schon mit der Frage, wie es nach dem Hochfahren des gesamten Systems weitergeht und arbeitet gerade an einem effizienten Stufenplan.
„Wir sind gerüstet“, freut sich Doris Jurschitsch. „Wenn die Regierung eine Lockerung der Beschränkungen ausspricht, haben wir ein Konzept bzw. unseren Stufenplan, um unter Einhaltung aller gebotenen Vorsichtsmaßnahmen rasch zu einem normalen Parteienverkehr und hoffentlich auch zu mündlichen Verhandlungen zurückkehren zu können“, so die Leiterin der Bau- und Anlagenbehörde.
Die weiteren geplanten Verbesserungen: Akteneinsicht auf digitalem Weg, eigener Leseraum, Ausweitung der telefonischen Beratungen. Auch beim Vorgang der Ausgabe des „Roten Ringes“ werden gerade verschiedene neue Vorgehensweisen rechtlich geprüft.
„Der Anspruch für die Zeit nach der Pandemie ist, bestmögliche Verfahrensökonomie zu gewährleisten und Wege zu schaffen, um in Zukunft mit der Behörde vermehrt digital zu kommunizieren.“, so Eustacchio abschließend.
Information über alle Neuerungen: www. graz.at/baubehoerde
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