Neues Kriterienmodell bei Kinderbetreuung gefordert

Plätze für Kinderbetreuung sind heiß begehrt.- Foto: Robert Kneschke/Fotolia
- hochgeladen von Martina Maros-Goller
Arbeiterkammerrat Dieter Kaltenbeck fordert eine Gesetzesänderung bei der Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen.
Der Arbeiterkammerrat Dieter Kaltenbeck nimmt Stellung auf den Artikel in der WOCHE Graz vom 5. September, in der die Kriterien für die Kinderbetreuungsplätze genannt sind. "Das Kriterium, dass Eltern und Kinder ihren Hauptwohnsitz in Graz haben müssen, um dort einen Kinderbetreuungsplatz zu bekommen, ist für viele Familien aus den Umlandgemeinden ein Problem. Denn zahlreiche Eltern pendeln zu ihrem Arbeitsplatz in die Landeshauptstadt, die Kleinen müssen aber in ihrem Heimatgemeinde versorgt werden", legt Kaltenbeck dar. Laut ihm wäre eine Lockerung des Gesetzes für Kinderbetreuungseinrichtungen nahe der Arbeitsstelle begrüßenswert und würde große Vorteile für die Eltern und ihre Kleinen bieten. Der Zeitdruck würde auf beiden Seiten entfallen und auch im Krankheitsfall wären die Eltern schneller bei ihrem Kind. "Neben dem adäquaten Ausbau der Betreuungsplätze fordere ich auch ein gemeindeübergreifendes, sachgerechtes Förder- und Finanzierungsmodell für die Kinderbetreuungseinrichtungen, das sich an den Bedürfnissen der Bürger und Bürgerinnnen orientiert und nicht an Gemeindegrenzen. Der Arbeitsplatz muss dem Hauptwohnsitz bei der Kindergartenplatzvergabe gleichgestellt werden", so Kaltenbeck.
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