Wettbewerb
Stadt Graz räumt mit unsinnigen Gesetzen auf
Es war eine sinnvolle Idee aus dem Umfeld von Bürgermeister Siegfried Nagl und seinem Vize Mario Eustacchio: Das "Haus Graz" solle sich doch einmal selbst hinterfragen und schauen, welche unsinnigen, absurden Vorschriften und Gesetzen man ausgeliefert ist – und wie man diese am sinnvollsten beseitigen könnte.
Nun: Magistratsdirektor Martin Haidvogl hat den Auftrag angenommen, unter der Leitung von Christina Miedl und Jürgen Schenk wurde der Wettbewerb "Goldener Reißwolf" ins Leben gerufen, mit einem klaren Ziel: "Sensibilisierung der Mitarbeiter, Aufdeckung absurder Vorschriften, Vereinfachung der Behördenwege für Bürger und Mitarbeiter", erklären die Projektverantwortlichen. 23 Gesetzes- und Vorschriftenprojekte wurden eingereicht, eine hochkarätige Jury (der auch die WOCHE angehörte) wählte schlussendlich drei Siegerprojekte aus:
- Platz 1: "Einfach digital"
Immer noch gibt es gesetzliche Bestimmungen, wo selbst bei digitaler Antragsstellung die Unterlagen der Behörde mehrfach vorgelegt werden müssen (Beispiel: Bei Ansuchen für die Genehmigung von Betriebsanlagen sind der Behörde Unterlagen in 4-facher Ausfertigung vorzulegen). Damit sind natürlich auch mehrfache Gebühren verbunden – diesen Umstand will man abschaffen, zumindest, wenn es nach dem einreichenden Siegerteam der Präsidialabteilung (V. Ennemoser, E. Fasch, D. Kainz, W. Nauta, H. Schmalenberg, O. Wonisch, H. Wunderl) geht. - Platz 2: "Baugesetz verständlich"
Hier geht es (unter anderem) um den § 20 des steirischen Baugesetzes. Dieser lässt die Bewilligung von Neu-, Um- und Zubauten von Kleinhäusern (Einfamilienhäusern) zu. Hierzu müssen alle Nachbarn im Radius von 6m um den Bauplatz die Einreichpläne unterschreiben. Auch dann, wenn sie als Nachbar in ihren Rechten gar nicht betroffen sind und daher auch keine Einwendungen machen könnten. Dieses sogenannte „vereinfachte Verfahren“ verleitet viele Bauwerber auf Unterschriftenralley zu gehen. Im „normalen“ Bauverfahren nach § 19 wiederum können ebenfalls Zu- und Umbauten genehmigt werden. In diesem Fall beurteilt die Baubehörde, ob überhaupt Nachbarrechte betroffen sind. Wenn nein, kann die Baubehörde einen Bescheid auch ohne Bauverhandlung und ohne Unterschrift der Nachbarn erlassen. Vorschlag des Einreichteams der Baubehörde (S. Aigner,Th. Fruhmann, D. Kienberger, H. Schamberger): Die Baubehörde entscheidet im Vorfeld, welches Verfahren anzuwenden ist und erspart Bauwerbern und Nachbarn Aufwand und Ärger. - Platz 3: "Uhr statt Schnur"
Eine Richtlinie für „Betreutes Wohnen“ für Senioren sieht vor, dass alle Nasszellen mit einer Notrufschnur so ausgestattet sein müssen.
Da bei betreutem Wohnen das Personal nicht 24 Stunden vor Ort ist, muss der Notruf an eine externe Stelle umgeleitet werden.Sinnvoller und wirtschaftlicher, so das Einreichteam der Geriatrischen Gesundheitszentren (M. Bohnstingl, U. Kretschi, B. Wolfsberger) wäre ein Notrufarmband, angeschlossen an das Rote Kreuz. Großer Vorteil: die Notrufeinrichtung beschränkt sich nicht nur auf die Nasszelle.Einen Sonderpreis gab es für ein weiteres Team der Präsidiale für die beste Videoeinreichung, für das Siegerteam gab es den "Goldenen Reißwolf" als Trophäe, alle drei Erstplatzierten erhielten Geldpreise für eine gemeinsame Teamaktivität.
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