Jugendschutz in Graz
"Teenies, Zeit zum Heimgehen"

"Lasst uns noch ein bisschen tanzen": Das Jugendgesetz schützt den Nachwuchs und lässt dennoch Freiraum. | Foto: PantherMedia/pressmaster
  • "Lasst uns noch ein bisschen tanzen": Das Jugendgesetz schützt den Nachwuchs und lässt dennoch Freiraum.
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Die Ausgehzeiten sind ein großes Thema bei Grazer Jugendlichen und Eltern – das zeigt eine WOCHE-Umfrage.

Seit Anfang des Jahres gilt das neue Jugendgesetz, das einige Änderungen mit sich brachte. Das Meinungsforschungsinstitut "m(Research" führte deshalb exklusiv für die WOCHE eine steiermarkweite Studie durch, in der unter anderem das Thema der Ausgehzeiten behandelt wurde. Seit 1. Jänner 2019 dürfen Jugendliche vor dem 14. Geburtstag ohne Begleitung bis 23 Uhr unterwegs sein (vorher bis 21 Uhr) und 14- bis 16-Jährige bis 1 Uhr (vorher bis 23 Uhr). Ab 16 Jahren dürfen sich Jugendliche ohne zeitliche Beschränkung im öffentlichen Bereich aufhalten. Gleiches gilt für Unter-16-Jährige, die in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson sind. Dazu müssen aber entweder die Erziehungsberechtigten selbst oder eine von den Eltern nachweislich zur Aufsicht beauftragte Personen, beispielsweise ein Verwandter, mit dabei sein. In diesem Fall gilt allerdings, dass dies vom Standpunkt des Jugendschutzes unbedenklich und das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Auch wer früh zur Arbeit muss, beispielsweise Bäckerlehrlinge, sind von der Regelung nicht betroffen.

Relativ bekannt

Über 90 Prozent der befragten Jugendlichen aus Graz und Umgebung bestätigten, dass sie das Thema Ausgehzeiten mit ihren Eltern besprochen haben. Unsicherheit herrscht dennoch unter den Befragten, bis wann man in welchem Alter ausbleiben darf. Knapp die Hälfte orientiert sich noch an dem alten, strengeren Jugendgesetz. Jedoch wissen zumindest zwischen 60 und 90 Prozent der steirischen Jugendlichen darüber Bescheid, wie lange sie in ihrem Alter ausbleiben dürfen. Auch darüber, dass man mit einer Aufsichtsperson unabhängig vom Alter zeitlich unbegrenzt unterwegs sein darf, sind sich knapp 80 Prozent der Befragten im Klaren. Hinsichtlich der Bestrafung wissen beinahe alle Jugendliche, dass sie bestraft werden, wenn sie gegen das Jugendgesetz verstoßen. Die Strafen selbst, beispielsweise Geldstrafen, Sozialdienste oder Gruppenarbeit, sind laut Umfrage nur vereinzelt bekannt. Über drei Viertel der befragten Eltern und Jugendlichen sind sich auch bewusst, dass Eltern beim Verstoß bestraft werden können.

Wenige Fälle

Das Umfrage-Ergebnis deckt sich mit der Erfahrung aus der Praxis, bestätigt Polizeisprecher Fritz Grundnig: "In Graz ist das kein Problem. Es gibt vereinzelt Fälle, bei denen Jugendliche die Ausgehzeiten nicht beachten. In diesem Fall sprechen wir von einer Verwaltungsübertretung, die angezeigt wird." Regelmäßig sind Grazer Polizisten in der Mission des Jugendschutzes unterwegs. "Es gibt eigene Jugendschutzkontrollen, bei denen auch der Alkohol- oder Zigarettenkonsum kontrolliert wird", so Grundnig. Auch Grazer Nachtclub-Besitzer bestätigen auf Anfrage der WOCHE, dass sie wenig bis kaum Probleme mit Jugendlichen hätten, die sich nicht an die gesetzlichen Ausgehzeiten halten. Das liege vor allem auch daran, dass in den meisten Lokalitäten der Eintritt erst ab 16 Jahren, also wenn es keine zeitlichen Begrenzungen mehr gibt, gewährt wird.

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