Wegen Covid: Neue Uni-Zugangsregelungen
Noch haben die Studierenden Ferien, im Hintergrund laufen an den Universitäten aber schon längst die Planungen für das Wintersemester 2021/22. Die Universität Graz hat heute, ausgehend vom aktuellen Corona-Ampelstatus "Gelb", neue Regelungen bekanntgegeben. Demnach ist der Zutritt zu Lehrveranstaltungen, Prüfungen und den Uni-Bibliotheken nur mehr mit einem 3-G-Nachweis möglich. Darüber hinaus herrscht in allen Lehrveranstaltungen und bei Prüfungen in Präsenz (außer bei aktiven Redebeiträgen von Seiten der Studierenden) eine FFP2-Maskenpflicht.
Zutritt nur mehr mit 3-G-Nachweis
Unter diesen Voraussetzungen ist nämlich möglich, die Kapazitäten in den Lehrräumen wieder zu 100 Prozent auszunutzen. Alternativszenarien wird es lediglich für Angehörige von Risikogruppen geben. Die neuen Regelungen gelten ab 15. September auch für alle Uni-Bediensteten. Wer einen entsprechenden 3-G-Nachweis nicht erbringt, muss auch am Arbeitsplatz eine FFP2-Maske tragen. Der Zutritt zu Uni-Gebäuden ist sowohl Studierenden als auch Externen nur mit einem gültigen 3-G-Nachweis möglich. Um ein eventuell notwendiges Contact Tracing zu erleichtern, werden in sämtlichen Veranstaltungen, bei Parteienverkehr und in den Universitätsbibliotheken Personenlisten geführt.
Weitere Infos: covid-19.uni-graz.at
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