Alles was Recht ist 2016
Neues Jahr, neues Recht. Hier sind einige der rechtlichen Änderungen, die dieses Jahr in Kraft treten:
Ab 2016 bildet grundsätzlich bei allen Grundstücksübertragungen – auch unter nahen Angehörigen – die Bemessungsgrundlage, wobei zumindest der "Grundstückswert" (nicht wie bisher der dreifache steuerliche Einheitswert) herangezogen wird. Unentgeltliche Grundstückserwerbe werden ab 2016 weiters nach einem Stufentarif besteuert. "Ebenfalls 2016 tritt eine Erhöhung der vom Verkäufer zu entrichtenden Immobilienertragssteuer in Kraft. Diese wird bei Grundstücksveräußerungen ab 2016 von bisher 25 % auf 30 % erhöht", erklärt Walter Pisk, Vizepräsident der Notariatskammer für Steiermark und Partner in der Notariatskanzlei Pisk & Wenger. Ebenfalls neu ist die Erhöhung der Kapitalertragssteuer für Gewinnausschüttungen: Für Einkünfte aus Kapitalvermögen (außer Spareinlagen), so insbesondere für Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften, wird der Steuersatz ab 2016 von 25 % auf nunmehr 27,5 % angehoben.
Wohnungseigentums-Zubehör
Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist ab sofort vorgesehen, dass sich die Eintragung des Wohnungseigentums an einem Wohnungseigentumsobjekt auch auf dessen Zubehörobjekte (Keller, Gartenfläche, Abstellräume) erstreckt.
Gesellschaftsgründungen billiger
Die bisher für Kapitialgesellschaftsgründungen bzw. Kapitalerhöhungen anfallende Gesellschaftssteuer in Höhe von 1 % wird ab Jahresbeginn abgeschafft. Neugründungen werden somit 2016 kostengünstiger.
Änderungen im Erbrecht
Mit August 2015 trat die neue EU-Erbrechtsverordnung in Kraft, der zufolge auf Erbfälle, grundsätzlich das Recht des Landes anzuwenden ist, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Bisher knüpfte das anwendbare Recht an die Staatsbürgerschaft an.
Erbrechtsreform 2017
Mit Jänner 2017 werden Eltern und Großeltern von Verstorbenen nicht mehr pflichtteilsberechtigt sein. Für Nachkommen, Ehegatten oder eingetragene Partner gilt wie bisher, dass ihnen ein Mindestanteil aus dem Erbe zusteht, auch wenn sie nicht testamentarisch bedacht sind.
Völlige Barrierefreiheit
Die zehnjährige Übergangsfrist für das Behindertengleichstellungsgesetz, das im Jahr 2006 in Kraft getreten ist, läuft mit Jänner 2016 aus. "Internet-Homepages oder öffentlich zugängliche Gebäude müssen bis dahin komplett barrierefrei sein", erklärt Notar Walter Pisk.
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