Umtausch oder Geld zurück?
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hält Tipps für einen reibungslosen Weihnachteinkauf bereit. An wen wenden, wenn der gekaufte Pullover nicht passt oder die neue Digitalkamera innerhalb kürzester Zeit den Geist aufgibt? Nur wer seine Rechte kennt, kann Probleme vermeiden und bei Konflikten richtig handeln.
Umtausch nicht verbrieft
Was Verbrauchern oft nicht bewusst ist: Von einem im Geschäft gültig geschlossenen Kaufvertrag kann man nicht ohne weiteres zurücktreten. Der Umtausch einer Ware ist kein gesetzlich verbrieftes Recht, sondern ein Zugeständnis des Unternehmens. Gerade im Weihnachtsgeschäft zeigen sich jedoch viele Händler kulant und räumen ihren Kunden ein Umtauschrecht ein. Wer sichergehen will, der sollte sich unbedingt schon beim Kauf des Geschenks erkundigen und den Umtausch schriftlich (am besten auf der Quittung) bestätigen lassen. Geld zurück gibt es kaum, meist kann das ungeliebte Produkt aber gegen eine andere Ware oder gegen einen Gutschein eingetauscht werden.
Gewährleistung und Garantie
Weist die Ware einen Mangel auf, besteht das Recht auf Gewährleistung. Dann muss der Fehler behoben werden oder das Produkt ersetzt werden. Ist das nicht möglich, kann alternativ eine Preisminderung oder die Rückerstattung des Kaufpreises verlangt werden. Gesetzlich überhaupt nicht geregelt ist dagegen die vertragliche Garantie. Sie ist eine freiwillige Zusage des Unternehmens oder Herstellers.
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