Kinderspielplätze: Kein Kot und keine Tschick, bitte

"Ich muss artig sein": Wer den Kot seines Hundes auf öffentlichen Spielplätzen nicht beseitigt, dem droht eine Verwaltungsstrafe. | Foto: meinbezirk.at
  • "Ich muss artig sein": Wer den Kot seines Hundes auf öffentlichen Spielplätzen nicht beseitigt, dem droht eine Verwaltungsstrafe.
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Das Sackerl fürs Gackerl – 4,5 Millionen davon werden jährlich in Graz benutzt, an 400 Sackerlspendern in der ganzen Stadt sind sie zu bekommen. Doch kann, wer sie nicht benutzt, zur Rechenschaft gezogen werden? Besonders auf Kinderspielplätzen ist dies, ebenso wie das Rauchen, ein leidiges Thema.

Abstrafung bei Hundegackerl

"Die Situation hat sich in Graz in den letzten zehn Jahren, seit wir das Sackerl eingeführt haben, sehr verbessert", erklärt Martin Nigitz von der Holding Graz Abteilung Grünraum, die für die Sauberkeit an öffentlichen Spielplätzen der Stadt und deren Wartung verantwortlich zeichnet. "Für manche Besucher stellt sich aber das Problem: Man will mit den Kindern – und auch den Hunden – gemeinschaftlich Zeit verbringen. Für uns ist aber wichtig, dass die Verschmutzung, die vor Ort passiert, auch entfernt wird."
Nichtsdestotrotz gebe es Hundebesitzer, denen dies egal ist. "Das geschieht dann zum Leidwesen der Kinder, die in der verdreckten Sandkiste spielen." Nigitz ist für eine rigorose Überwachung und Abstrafung. Die Ordnungswache kann hierzu im ersten Schritt Ermahnungen erteilen, im zweiten Schritt sogar Verwaltungsstrafen verhängen.
"Es stehen auch Tafeln, dass Hunde nicht frei und ohne Maulkorb am Spielplatz herumlaufen sollen, dies ist ein Sicherheitsrisiko."

Rechtliche Folgen bei Rauchen?

Doch vielmehr als bei den Hunden ist die sprichwörtliche "Kacke am Dampfen" beim Thema Rauchen auf Kinderspielplätzen. Derzeit gibt es dafür nur Gebote, aber kein Verbot. Da es bereits ein Nichtraucherschutzgesetz gibt, in dem jedoch Kinderspielplätze nicht beachtet wurden, wird aktuell auf Antrag im Gemeinderat geprüft, ob die Stadt von ihrem Hausrecht Gebrauch machen darf. Das bedeutet: Die öffentlichen Spielplätze sind Liegenschaften der Stadt. Die Prüfung soll daher feststellen, ob so ein Abstrafen bei Rauchen auf Spielplätzen rechtlich in Ordnung gehen könnte.

Flächendeckendes Verbot

Martin Nigitz erklärt, dass alle Mülleimer auf den öffentlichen Grazer Spielplätzen mit Aschenbechern ausgestattet sind. "Tschickstummel in der Sandkiste, das muss nicht sein." Auch Familienstadtrat Kurt Hohensinner findet klare Worte: "Wir sind für ein flächendeckendes Rauchverbot auf Spielplätzen. Es geht um die Vorbildwirkung und die gesundheitliche Gefährdung beim Kind. Am Spielplatz haben weder Alkohol noch Zigaretten etwas verloren."

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