1 Jahr BanHate-App der Antidiskriminierungsstelle Steiermark

Von links nach rechts: Landesrätin Doris Kampus, Daniela Grabovac (Antidiskriminierungsstelle Steiermark), Susanne Pekler (Neustart), Thomas Mühlbacher (Leiter der Staatsanwalt), Stadtrat Kurt Hohensinner | Foto: Bildnachweis: Arno Friebes
  • Von links nach rechts: Landesrätin Doris Kampus, Daniela Grabovac (Antidiskriminierungsstelle Steiermark), Susanne Pekler (Neustart), Thomas Mühlbacher (Leiter der Staatsanwalt), Stadtrat Kurt Hohensinner
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Hassposting in Österreich: 40 Prozent wurden an den Verfassungsschutz gemeldet
Erstmals können in Österreich umfangreiche Zahlen zum Thema Hass im Internet präsentiert werden. Möglich macht dies die App „BanHate“, die vor einem Jahr von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark initiiert wurde. Seitdem wurden 1716 vermeintliche
Hasspostings gemeldet, 910 davon wurden rechtlich weiterverfolgt. Mit dieser Vielzahl an Meldungen hat nicht einmal die Antidiskriminierungsstelle Steiermark selbst gerechnet, als sie vor einem Jahr die europaweit erste App gegen Hasspostings vorstellte:

1716 Meldungen zu vermeintlichen Hasspostings gingen seit April vergangenen Jahres aus Österreich und Deutschland bei der Antidiskriminierungsstelle ein. “Jedes einzelne wurde von unserer Stelle auf strafrechtliche Relevanz und/oder das Vorliegen möglicher Diskriminierungsgründe geprüft”, erklärt Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark.

910 Postings wurden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, bzw. zur Anzeige gebracht und/oder deren Löschung beantragt. 80 Prozent der Fälle betrafen Inhalte, die auf Facebook veröffentlicht wurden. “Wenn es um Hetze und Hass im Internet geht, scheint es kaum noch eine Hemmschwelle zu geben”, so Grabovac.

366 Hasspostings (40 Prozent) wurden aufgrund Berührungen mit dem Verbotsgesetz bzw staatsfeindlicher Inhalte an den Verfassungsschutz weitergeleitet. 126 Postings (14 Prozent) übermittelte man an die Staatsanwaltschaft - diese betrafen Verhetzu ng, gefährliche Drohungen undAufrufe zu strafbaren Handlungen. 130 Hasspostings waren direkt gegen PolitikerInnen (aus allen Parteien) gerichtet. 179 Postings betrafen Inhalte aus Deutschland, 5 weitere andere Ländern. Die App selbst wurde insgesamt 980 Mal heruntergeladen.

“Verhetzung ist kein Ausfluss freier Meinungsäußerung, sondern eine gerichtlich strafbare Handlung. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wenn durch die Tat die Ausübung von Gewalt bewirkt wird, bis zu fünf Jahren vor”, sagt dazu der Leiter der Staatsanwaltschaft Graz, Thomas Mühlbacher.

Grabovac betont dazu, dass nicht die Strafe, sondern die Aufklärung und Sensibilisierung die höchste Priorität haben und begrüßt aus diesem Grund auch das Pilotprojekt des Vereins “Neustart”.
“Ich hätte nicht gedacht, dass das strafbar ist!“ “Diese Reaktion tritt immer wieder bei Personen auf, die via Social Media Hassspostings verbreitet haben. Verhetzung ist aber nach §283StGB in Österreich strafbar und wird auch von den Gerichten verstärkt geahndet. Das neue Projekt belässt es nun nicht bei einer strafrechtlichen Reaktion, sondern konzentriert sich auf die Ursachen für dieses stra fbare Verhalten und will den Rückfall verhindern”, erklärt Susanne J. Pekler, Leiterin von“Neustart Steiermark”. In enger Kooperation mit der Justiz und ExpertInnen der Fachstelle für Extremismus sowie der Antidiskriminierungsstelle Steiermark hat “Neustart” ein Modellprojekt entwickelt - fußend auf der langjährigen Erfahrung in der Arbeit mit radikalisierten Klientinnen und Klienten. Seit Jänner 2018 wird dieses Projekt an den Modellstandorten Wien, Graz, Linz und Innsbruck erprobt.

Pekler: “Sozialarbeiterische Interventionen, die auf Normverdeutlichung, Deliktverarbeitung, Reflexion, Bewusstseinsbildung, Einsicht und Dialog/Diskurskompetenz abzielen, wirken auf die betroffenen Klientinnen und Klienten nachhaltig rückfallspräventiv.”
Live im ORF Radio: „Liebe statt Hass“ am 21. März anlässlich des Internationalen Tag gegen Rassismus. Um ein sichtbares und auch hörbares Zeichen gegen den Hass im Internet zu setzen, widmet sich die Antidiskriminierungsstelle Steiermark am 21. März, dem Internationalen Tag gegen Rassismus, einen ganzen Tag lang dem Thema“Liebe statt Hass”.

Der ORF Steiermark stellt in Kooperation mit der Antidiskriminierungsstelle am 21. März für zwölf Stunden sein Radio-Programm unter das Motto “Liebe statt Hass”. Von 8 bis 20 Uhr werden unterschiedliche prominente Persönlichkeiten über Liebe sprechen bzw. Liebestexte vorlesen, darunter die Schauspielerinnen Marion Mitterhammer und Pia Hierzegger sowie die Musiker Gert Steinbäcker (STS) und Ewald Pfleger (OPUS). “Wenn man dem Hass in logischer Konseque nz etwas entgegen setzen kann, dann kann das nur Liebe sein”, so Grabovac. Im Fokus soll vor allem dieses bekannte Zitat stehen: “Niemals hört Hass durch Hass auf. Hass hört durch Liebe auf.”

Soziallandesrätin Doris Kampus:
„Menschenrechte als Basis für gutes soziales Klima“ “Hass-Postings, Diskriminierung und Verhetzung sind beinahe allgegenwärtig in den so genannten Sozialen Medien, die diesen Namen insolchen Fällen gar nicht verdienen. Hinschauen statt Wegschauen ist unsere Aufgabe“, betont Soziallandesrätin Doris Kampus. Mit dem Meldesystem „Ban Hate“ der Antidiskriminierungsstelle, die das Sozialressort des Landes fördert, sei das seit einem Jahr auch einfach und wirksammöglich. Gerade im Jubiläumsjahr 2018, in dem wir uns an das Ende Österreichs 1938, aber auch an 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erinnern, sei es wichtig, offensiv gegen Diskriminierung aufzutreten. „Deshalb haben wir in der Steiermark das Jahr 2018 auch zum Jahr  der Menschenrechte gemacht“, erläutert Kampus, die einen Appell formuliert: „Die Menschenrech te, die das größte Friedensprojekt seit dem Zweiten Weltkrieg sind, sind die Basis für ein gutes soziales Klima in unserem Land. Jeder ist aufgerufen, dazu seinen Beitrag zu leisten.“

Bildungs-, Integrations- und Sozialstadtrat Kurt Hohensinner:
„ Volle Härte bei strafrechtlicher Relevanz“, “Ich hoffe, dass die BanHate App dazu beiträgt mehr Anstand und Menschenwürde in die digitale Diskussion zu bringen. Klar ist für mich, dass jene Fälle die strafrechtlich relevant sind, mit voller Härte bestraft werden müssen. Liegt allerdings keine strafrechtliche Relevanz vor, so haben wir, wenn auch manchmal sicherlich mit Bauchweh, diese Aussagen zu akzeptieren. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut und daher besonders schützenswert. Allen Beteiligten danke ich für ihren Einsatz jeden Tag aufs Neue, Diskriminierungen der verschiedensten Form aufzuzeigen und gegen diese aufzutreten.“

Hasskriminalität in Österreich

Polarisierungen gesellschaftlicher Debatten, Gegensätze und innergesellschaftliche Spannungen sowie Vorurteile werden heute zunehmend in den sozialen Medien ausgetragen, teilweise im Schutz einer vermeintlichen Anonymität. Dabei werden immer öfter die strafrechtlichen Grenzen zum Tatbestand der Verhetzung überschritten.
Die zu erwartende Weiterentwicklung in Richtung gesellschaftlicher Diversität bietet ohne Begleitmaßnahmen das Risiko für die Ausweitung innergesellschaftlicher Gruppenkonflikte.

„Um möglichst frühzeitig reagieren zu können und weitere Spaltungen oder gar Gewalteskalationen eindämmen zu können, muss dieses Phänomen ernst genommen und präventiv gehandelt werden“ so Susanne J. Pekler vom Verein NEUSTART.

Der Gesetzgeber hat mit einer Anpassung des Paragrafen § 283 StGB reagiert, die zu einem Anstieg der Anzeigen in diesem Bereich geführt hat. Die Angezeigten weisen keine klaren demografischen Merkmale auf, sondern verteilen sich über das gesamte Bevölkerungsspektrum.
So überrascht es nicht, dass sich derzeit im Modellprojekt einerseits Personen befinden, die sich als "Systemverlierer" erleben ( körperlich oder psychisch beeinträchtigt, langzeitarbeitslos oder in Frühpension; wenig Geld, wenig soziale Einbildung, viele negative Erfahrungen/Erlebnisse im Leben, insgesamt pessimistisch und frustriert) . Oft aber handelt es sich auch andrerseits um gut integrierte, sozial und wirtschaftlich erfolgreiche, gutbürgerliche Existenzen, die häufig am Land leben und keine direkte Berührung/Erfahrung mit Fremden/Geflüchteten haben.

Gemeinsam ist ihnen, dass wenig Wissen über soziale Medien/Medienkompetenz vorhanden ist und dass sie froh über die Chance sind, statt einer Vorstrafe eine Diversion zu erhalten. Oft sind die Betroffenen zu Betreuungsbeginn überrascht über die strafrechtliche Relevanz ihrer Tat und tun sich schwer ihr Verhalten selbst als strafwürdig zu erachten. Durch das Programm werden dann aber in der Folge Verhaltensänderungen erreicht.

Kontakt:
Verein NEUSTART
Susanne J. Pekler, MBA
Leitung NEUSTART Steiermark
Arche Noah 8-10
A-8020 Graz
Tel: +43 (0) 316 / 82 02 34-202
Mobil: +43 (0) 676 / 84 73 31-850
Mail: susanne.pekler@neustart.at<div class="callout event-item-dates-container" id="event-item-dates-container"> <strong>Wo:</strong> Antidiskriminierungsstelle Steiermark, Andritzer Reichsstrau00dfe 38, 8045 Graz <nobr><a onclick="return !window.open(this.href);" href="http://maps.google.com/?q=47.1033,15.4229"><i class="fa fa-fw fa-external-link"></i>auf Karte anzeigen</a></nobr> </div>

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