Jahresbelege müssen jetzt zur Prüfung
Bereits seit 1. April 2017 müssen Registrierkassen über eine Sicherheitseinrichtung verfügen, die dem Schutz vor Manipulation der gespeichterten Daten dient. Als zusätzliche Sicherheit werden Jahresbelege signiert und in die Belegkette eingeflochten. Erstmals müssen Unternehmer jetzt auch eine Jahresbelegsprüfung vornehmen. Drei Schritte sind notwendig: Man druckt den Jahresbeleg aus, scannt den QR-Code am Beleg mit der Handy-App des Finanzministeriums und prüft den Jahresbeleg. Die Prüfung bzw. Übermittlung an das BMF muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt werden.
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