Urteil gesprochen
Veruntreuung auf der BH Grieskirchen – Mitarbeiter verurteilt

- Jahrelang zweigte ein Mitarbeiter auf der Bezirkshauptmannschaft Geld ab – in Summe um die 130.000 Euro.
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Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen-Eferding hatte jahrelang Geld abgezweigt. Am Landesgericht Wels wurde er jetzt verurteilt.
GRIESKIRCHEN (jmi). Im Dezember 2017 berichtete die Bezirkshauptmannschaft (BH) Grieskirchen und Eferding, ein Mitarbeiter im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Wels-Grieskirchen habe rund 100.000 Euro abgezweigt. Ein aufmerksamer Mitarbeiter der BH bemerkte fehlende Belege und stieß so auf einen Fall von Veruntreuung durch einen anderen Angestellten der BH. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde letzterer Mitarbeiter sofort zwangsbeurlaubt und bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Nun wurde der Angeklagte am Landesgericht in Wels verurteilt.
Urteil bereits rechtskräftig
"Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, welche unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren nachgesehen wurden, verurteilt. Zudem wurde eine Geldstrafe von 120.000 Euro erlassen, wovon ein Teil von 60.000 Euro unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren nachgesehen wurde. Das heißt, den anderen Teil von 60.000 Euro muss der Verurteilte zahlen", erklärt Gerichtssprecher Wolfgang Brandmair gegenüber der BezirksRundschau. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Schadenshöhe belief sich auf der Hinterziehung der Umsatzsteuer von über 100.000 Euro zwischen 2012 und 2016 sowie der Einkommensteuer von 30.000 bis 35.000 Euro.
Wille zur Kooperation
Der Strafrahmen belief sich auf einer Geldstrafe in dreifacher Höhe des Hinterzugs und einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Der Wille zur vollständigen Schadensgutmachung und Kooperation seien die Milderungsgründe für das endgültige Urteil gewesen, erklärt Brandmair.
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